ESG-Präferenzabfragepflicht für unabhängige Vermittler im Bundesrat

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW begrüßt, dass künftig auch Finanzanalagenvermittler mit Zulassung nach §34f Gewerbeordnung verpflichtet sein sollen, die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abzufragen. Allerdings sieht der Vermittlerverband nach wie vor große Defizite in der Ausgestaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Für den AfW beendet die Tatsache, dass die ESG-Präferenzabfragepflicht künftig auch für 34f-ler gilt einen absurden, wettbewerbsverzerrenden Zustand. Denn diese Abfragepflicht gilt bereits seit 2. August 2022 für alle Versicherungsvermittler, Banker, Vermögensverwalter und Gewerbetreibende unter einem Haftungsdach. Allerdings seien die gesetzlichen Vorgaben zur Präferenzabfrage so kompliziert ausgestaltet, dass von Verständnis und Akzeptanz bei Kunden und Vermittlern keine Rede sein könne.

Norman Wirth, Vorstand des AfW: „Wenn beim Kunden erfasst werden soll, inwiefern und in welchem prozentualen Umfang ein Anlageprodukt nachhaltige Investitionen gemäß 1. der EU-Taxonomie, 2. im Sinne der EU‐Offenlegungsverordnung und 3.nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren – die sogenannten PAIs - abdecken und man dann auch noch ein passendes Produkt dafür finden soll, ist dies nahezu unmöglich praktisch umzusetzen.“

Hier gibt es in Zukunft noch viel zu tun, um zu einer praxistauglichen und kundenorientierten Lösung zu kommen. Der AfW wird sich weiter im Interesse der gelebten Nachhaltigkeit in der Finanz- und Versicherungswirtschaft und seiner Mitglieder und deren Kunden dafür einsetzen. (DFPA/JF1)

Der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister und Versicherungsmakler. Der Verband vertritt die Interessen von rund 40.000 Versicherungsmaklern sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittlern aus über 2.000 Mitgliedsunternehmen.

www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

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