Kapitalanlagen: BaFin veröffentlicht neue Berichtspflichten

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Ende Juli zwei Sammelverfügungen zu Berichtspflichten bekanntgegeben. Wie die Aufsichtsbehörde weiter mitteilt, richtet sich die „Sammelverfügung vom 28. Juli 2021 betreffend die Berichtspflichten der Versicherungsunternehmen über ihre Kapitalanlagen“ an Pensionskassen und kleine Versicherungsunternehmen und ersetzt künftig die Sammelverfügung vom 21. Juni 2011.

Sie enthält Anordnungen zu den verpflichtenden Berichten über die Kapitalanlagen, die Buch- und Zeitwerte sowie die stillen Reserven und stillen Lasten. Außerdem ordnet sie an, dass die Unternehmen über die Bedeckung der versicherungstechnischen Passiva berichten müssen.

Die „Sammelverfügung vom 29. Juli 2021 betreffend die Berichtspflichten der Pensionsfonds über ihre Kapitalanlagen“ richtet sich an Pensionsfonds. Für sie wurden mit der Sammelverfügung erstmals Pflichten geschaffen, über die Kapitalanlagen und die Bedeckung der Pensionsfonds zu berichten.

Die Adressaten sind zum Stichtag 31. Dezember 2021 dazu verpflichtet, die neuen Berichtspflichten zu befolgen. (DFPA/mb1)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de

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