Neue Regeln gegen Greenwashing bei Finanzprodukten
Ab dem 27. September 2026 gelten strengere gesetzliche Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen bei Finanzprodukten. Anbieter müssen dann deutlich genauer belegen, wenn sie mit Begriffen wie „grün“, „klimafreundlich“ oder „nachhaltig“ werben. „Wir werden sehen, wie ernst es der Finanzbranche tatsächlich mit der Nachhaltigkeit und einem ESG-konformen Verhalten ist“, sagt Stephen Rehmke, Vorstand des BdV in einem Interview auf der Website des BdV.
Die neuen Regelungen gehen auf die europäische EmpCo-Richtlinie zurück und sollen Greenwashing wirksamer verhindern. Künftig dürfen Nachhaltigkeitssiegel nur noch verwendet werden, wenn sie auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen oder staatlich festgelegt sind. „Wenn Werbeaussagen oder Siegel plötzlich von Produkten verschwinden, die bislang unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten vermarktet wurden, stellt sich die Frage, ob Verbraucherinnen und Verbraucher zuvor durch unzulässiges Greenwashing getäuscht worden sind“, sagt Rehmke.
Im Interview erläutert der BdV-Vorstand außerdem, warum nachhaltige Geldanlagen für viele Verbraucher schwer vergleichbar sind, welche Rolle Greenwashing bei der Verunsicherung von Anlegern spielt und welche Folgen die neuen Vorschriften für Finanzunternehmen haben können. „Für Verbraucherorganisationen eröffnen die neuen Regeln zusätzliche Möglichkeiten, gegen irreführende Nachhaltigkeitsversprechen vorzugehen. Das kann zu mehr Transparenz und Vertrauen im Markt beitragen“, sagt Rehmke.
Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) ist eine unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation. Der Verein wurde 1982 gegründet.