ThomasLloyd: Drei Gesellschaften im vorläufigen Insolvenzverfahren

Über drei Gesellschaften der ThomasLloyd-Gruppe hat das Amtsgericht Lingen (Ems) am 20. Februar 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Anlegern drohen bei einer Insolvenz erhebliche finanzielle Verluste, so meldet die Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte.

Konkret hat das AG Lingen die vorläufige Insolvenzverwaltung über folgende Gesellschaften angeordnet: ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH, Cleantech Infrastruktur GmbH und die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH.

Die Anträge auf Eröffnung der Insolvenzverfahren wurden offenbar von Gläubigern der Gesellschaften gestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter muss nun unter anderem prüfen, ob ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Insolvenzverfahren regulär zu eröffnen. Erst wenn das der Fall sein sollte, können Anleger und Gläubiger der Gesellschaften ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Auf der anderen Seite könnte eine Insolvenz noch abgewendet werden, wenn es den Gesellschaften gelingt, den Insolvenzgrund zu beseitigen.

Nun scheine sich die Situation zumindest bei den ThomasLloyd-Gesellschaften, für die Insolvenzantrag gestellt wurde, weiter zugespitzt zu haben. Auffällig sei besonders der Insolvenzantrag für die Holding-Gesellschaft ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH. Denn Anlegergelder der großen Geschlossenen Fonds sind an die Holding geflossen. Die Fondsgesellschaften selbst befinden sich nicht im Insolvenzverfahren. Dennoch könne sich eine Insolvenz der Holding negativ auf die Fonds auswirken.

Die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH und die Cleantech Infrastruktur GmbH hätten verschiedene Genussrechte und Namens-Teilschuldverschreibungen emittiert. Auch dort müssten Anleger mit finanziellen Verlusten rechnen. Wenn die Insolvenzverfahren eröffnet werden sollten, können Anleger ihre Forderungen anmelden. Allerdings könne ein vereinbarter Nachrang sich für die Anleger nachteilig auswirken, da dann zunächst die Forderungen der anderen Gläubiger bedient werden. Doch auch wenn die Forderungen der Anleger nicht nachrangig sein sollten, sei nicht davon auszugehen, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Forderungen vollauf zu bedienen. Um sich gegen drohende finanzielle Verluste zu wehren, könnten völlig unabhängig vom Insolvenzverfahren auch Schadenersatzansprüche der Anleger geprüft werden. (DFPA/mb)

Die Brüllmann Rechtsanwälte GbR ist eine bundesweit tätige, unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Stuttgart.

www.bruellmann.de

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