GDV: Warum eine Bestandsübertragung für Versicherte kein Risiko ist

Wenn eine Versicherungsgesellschaft ihren Vertragsbestand an eine andere verkauft – wie aktuell der Lebensversicherer Zurich an Viridium – ist das für Kunden kein Problem. Der sogenannte „Run-Off“ bietet laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sogar Chancen.

Der Lebensversicherer, der die Verträge übernimmt, führt die Lebensversicherungsverträge der Kunden zu den vertraglich vereinbarten Konditionen bis zum Ende der Laufzeit fort. Die Versicherten erhielten auch zukünftig alle garantierten Leistungen, also insbesondere die garantierten Kapital- und Rentenzahlungen. Darüber hinaus werden Kunden unverändert an den anfallenden Überschüssen beteiligt. Dies sei im Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt. Sämtliches Vermögen inklusive der zugehörigen Bewertungsreserven, das mit den Prämienzahlungen des Versichertenkollektivs geschaffen wurde, bleibe diesem Kollektiv erhalten.

Jörg Asmussen, GDV-Hauptgeschäftsführer: „Ein Bestandsverkauf – der streng von der BaFin überwacht wird – kann Vorteile für alle Beteiligten haben. Eine spezialisierte Plattform kann Synergien nutzen, wenn mehrere kleine Bestände zu einem großen zusammengeführt werden. Abgebende Unternehmen erhalten mehr Spielraum für ihren künftige Auftritt am Markt. Und die Kundinnen und Kunden können von niedrigeren Kosten profitieren. In jedem Fall gilt: Die Lebensversicherer stehen zu ihren Verpflichtungen. Die geschlossenen Verträge werden erfüllt. Die garantierten Leistungen werden erbracht.“ Versicherer, die Vertragsbestände übernehmen, könnten durch die Bündelung der Verträge auf darauf spezialisierten einheitlichen Plattformen erhebliche Kosteneinsparungen in der Verwaltung erzielen. Davon profitierten dann auch die Kunden: Denn an den entstehenden Kosten-Überschüssen müssen die Kunden zu mindestens 50 Prozent beteiligt werden. Das sei gesetzlich geregelt. Gleichzeitig könnten aufwändige Servicedienstleistungen wie beispielsweise die Kundenbetreuung auch außerhalb normaler Geschäftszeiten gewährleistet bleiben.

Das gesamte Kundenvermögen eines Bestandes bleibe den betroffenen Verträgen erhalten. Es werde inklusive der zugehörigen Bewertungsreserven zusammen mit den Verträgen an die übernehmende Gesellschaft übertragen. Die BaFin stelle sicher, dass der Übernehmer über ausreichend Kapital verfügt, um alle vereinbarten Leistungen zu erfüllen. Gegebenenfalls könne die Aufsicht verlangen, dass Übernehmer zusätzliches Kapital bereitstellen. Die Versicherungsaufsicht prüfe jede Bestandsübertragung vorab. Sie genehmige eine Übertragung nur dann, wenn diese die Kunden nicht benachteiligt. Unternehmen beziehungsweise Investoren, die einen Versicherungsbestand übernehmen wollen, müssen nachweisen, dass sie über ausreichend Kapital zur Finanzierung aller bestehenden und künftig entstehenden Leistungsverpflichtungen gegenüber den Kunden verfügen. Außerdem müssten sie ihre Zuverlässigkeit nachweisen und darlegen, welche Geschäftsziele sie mit der Bestandsübernahme verfolgen. (DFPA/mb1)

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 460 Mitgliedsunternehmen mit 487.500 Mitarbeitern, 454 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,8 Billionen Euro zusammengeschlossen.

www.gdv.de

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