Bilanz der Verbraucherzentralen: "Der Marktwächter wirkt"

Marktwächter Finanzen
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Undurchsichtige Finanzmodelle beleuchten, Missstände früh erkennen und auf Fehlentwicklungen aufmerksam machen: Mit dem im März 2015 gestarteten Frühwarnsystem „Marktwächter Finanzen“ beobachten und analysieren der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die 16 Verbraucherzentralen den deutschen Markt. Nach 18 Monaten zogen die Wächter erstmals Bilanz. EXXECNEWS befragte einen Sprecher des vzbv über häufige Verbrauchbeschwerden, Vorwürfe aus der Branche und die Wirksamkeit der verhängten Maßnahmen.

EXXECNEWS: Gesammelt wurden bislang rund auffällige 7.500 Meldungen. Aus welchem Bereich stammen die meisten Verstöße?

Ein Sprecher des vzbv: Im Finanzmarkt meldeten uns die meisten Hilfesuchenden Probleme mit Gebühren und Entgelten bei Konten, mit kapitalbildenden Versicherungen, mit dem Herausdrängen aus gut verzinsten, langfristigen Sparverträgen sowie mit Fehlberatungen zu Anlageprodukten.

EXXECNEWS: Gibt es neue Themen bei den Verbraucherbeschwerden?

vzbv: Als ein neues Thema haben wir beispielsweise bereits im August auf einen problematischen Trend bei der Vermittlung von Beteiligungen in Wohnungsbaugenossenschaft für Vermögenswirksame Leistungen hingewiesen. Anbieter und Finanzvermittler verkaufen an Verbraucher zunehmend Beteiligungen an Wohnbaugenossenschaften als Vertrag über Vermögenswirksame Leistungen. Im August lagen uns Fälle aus elf Bundesländern vor. Nach unserer Einschätzung birgt diese Praxis für Verbraucher höhere Risiken und kann im schlimmsten Fall zum Totalverlust führen.

EXXECNEWS: Ein Versicherungsmagazin wirft dem Marktwächter vor, eine „schlagzeilenträchtige und medienwirksame hundertprozentige Durchfallquote“ bei Prüfung der Standmitteilungen von Lebensversicherungen zu konstruieren. Was sagen Sie zu diesem Vorwurf?

vzbv: In der Marktwächteruntersuchung „Klartext oder Rätsel – Wie informativ sind Standmitteilungen?“ der Verbraucherzentrale Hamburg haben wir einen Großteil der jüngst verschickten Standmitteilungen von Lebensversicherern unter die Lupe genommen. Wir haben diese transparent an drei Bewertungsstandards gemessen. Die Marktwächter untersuchen den Finanzmarkt aus der Perspektive der Verbraucher. Welche Kriterien in den beiden Standards zu erfüllen sind, die über den gesetzlichen hinausgehen, haben wir daher aus Verbrauchersicht ermittelt und festgelegt. Maßgeblich dafür war, welche Angaben Verbraucher zum Stand ihrer Versicherung brauchen, um die Güte und Werthaltigkeit des Vertrages berechnen und einschätzen zu können.

Daraus ergaben sich die folgenden drei Standards: der gesetzliche, der aus Verbrauchersicht notwendige (Grundstandard) und der aus Verbrauchersicht hinreichende (Leitstandard). Unser Grundstandard ähnelt von den gewünschten Angaben den aktuellen Empfehlungen des GDV. Diesen haben wir vor der Musterstandmitteilung des GDV entwickelt und die von uns untersuchten Standmitteilungen daran gemessen. Beim Leitstandard kommen zu dem Grundstandard drei weitere Kriterien hinzu: der aktuell gezahlte Beitrag (dieser findet sich auch in der GDV-Empfehlung), die Ablaufleistung bei Beitragsfreistellung sowie die Summe der bisher gezahlten Beiträge. Aus Verbrauchersicht handelt es sich bei allen drei Kriterien um Angaben, die erheblich zur Einschätzung der Güte eines Versicherungsvertrages beitragen.

Die hundertprozentige Durchfallquote beim Leitstandard ergab sich daraus, dass keine der untersuchten Standmitteilungen die Summe der bisher gezahlten Beiträge nennt. Diese Angabe gehört beispielsweise bei Riester-Rentenversicherungen inzwischen zu den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben in einer Standmitteilung.

EXXECNEWS: Als Teil des Marktwächtersystems beobachtet die Verbraucherzentrale Hessen schwerpunktmäßig Trends im Grauen Kapitalmarkt – sind dort besonders viele Verstöße zu finden?

vzbv: Von der Anzahl der Beschwerdefälle sticht der Graue Kapitalmarkt aktuell nicht hervor. Verbraucher melden uns aber besonders häufig Probleme zu laufenden Investments und Insolvenzen, zu Falschberatungen und auch zum Thema Werbung von Graumarktprodukten.

EXXECNEWS: Der Marktwächter kann eine öffentliche Warnung aussprechen, an die Aufsichtsbehörde melden oder den Dialog mit den Anbietern suchen. Reichen diese Maßnahmen aus?

vzbv: Der Marktwächter wirkt. Bereits nach kurzer Projektlaufzeit zeigt sich, dass wir mit den Maßnahmen den Verbraucherschutz in Deutschland deutlich stärken können. Die Erkenntnisse bestätigen den Bedarf an evidenzbasierter Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht. Die Qualität des Marktwächters liegt darin, Aufsichtsbehörden, Politik und Verbände durch die Bereitstellung von Erkenntnissen zu unterstützen, besser zu informieren und Verbraucher frühzeitig zu warnen. Stellen wir aufgrund von Hinweisen durch Verbraucher oder weitere Quellen Rechtsverstöße fest, können wir auch mit Abmahnungen wie jüngst im Fall der Degussa Bank aktiv werden. Dabei arbeiten wir eng mit Aufsichtsbehörden zusammen. Nach einem Hinweis des Marktwächters hat beispielsweise die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der SPS Bank N.V. das unerlaubt betriebene Einlagen- und Kreditgeschäft untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.

Das Interview ist zuerst erschienen in EXXECNEWS Ausgabe 21/2016.

www.marktwaechter.de

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