Mittelverwendung bei DNL: Viele Kontrolleure
Mit dem „DNL Prime Invest I.“ hat die DNL-Gruppe in Kooperation mit dem US-Asset Manager Glenfield Capital und der Kapitalverwaltungsgesellschaft HTB Hanseatische Fondshaus Ende 2019 ihren ersten Publikums-AIF auf den Markt gebracht. Der KAGB-regulierte alternative Investmentfonds investiert in Gewerbeimmobilien mit Wertsteigerungspotential an Standorten im Südosten der USA. Kürzlich wurde die Büroimmobilie Wells Fargo Tower in Columbia/South Carolina mittels Letter of Intent angebunden. DFPA hat mit Wolfgang J. Kunz, Sales Director der DNL-Gruppe, über eine in den laufenden Vertriebsaktivitäten für den AIF häufig gestellte Frage, die Frage nach dem Schlüsselpersonen-Risiko („key person risk“), gesprochen.
DFPA: Wie werden die Investments des „DNL Prime Invest I.“ überwacht?
Kunz: Das Kapital der Investoren muss von unabhängigen Dritten kontrolliert werden, vor allem so sicher, wie dies nur möglich ist. Dafür ist die Gesetzgebung seit 2013 maßgeblich mitverantwortlich. Die Abhängigkeit von Entscheidungen eines Einzigen ist bei einem Alternativen Investmentfonds auf verschiedene Parteien aufgeteilt, die miteinander kooperieren müssen.
Die Investitionsmittel werden zu keinem Zeitpunkt weder der DNL Exclusive noch der Glenfield Capital in den USA zur Verfügung gestellt. Die Investoren unserer Vertriebspartner überweisen auf das Konto bei der deutschen Verwahrstelle. Unter den strengen Auflagen der Service-Kapitalverwaltungsgesellschaft wird das Kapital erst dann freigegeben, wenn eine Immobilie zum Kauf geprüft und freigegeben wurde. Sowohl ein US- als auch ein deutsches Wertgutachten müssen hierzu vorliegen. Unsere AIF-Angebote werden also immer von mehreren Kontroll- und Prüfinstanzen überwacht. Jeder dieser Prüfer hat per Gesetz eigene Vorschriften zu befolgen.
DFPA: Wie läuft der Prozess der Fondsauflage ab?
Kunz: Jeder AIF wird über die DNL Exclusive Opportunity GmbH & Co. KG in Düsseldorf entwickelt. Dabei werde ich vor allem von meiner Frau, aber auch von weiteren Mitarbeitern unterstützt. Für die Konzeption eines AIF ist dies ausreichend, zumal viele Vorgaben bereits vorgeschrieben sind. Die Grundvoraussetzungen der jeweiligen Anlage (Fachausdruck Anlagebedingungen) werden von der BaFin geprüft und freigegeben, sobald alle rechtlichen Vorgaben des Verkaufsprospektes erfüllt sind. Unsere Emissionsgesellschaft wird von der in Bremen ansässigen Service-KVG HTB Hanseatische Fondshaus verwaltet und kontrolliert.
DFPA: Wie wird der AIF dann anschließend verwaltet?
Kunz: Die Mitarbeiter der Service-KVG kontrollieren unter anderem nach dem Erwerb der Fondsimmobilien auch das Asset Management in den USA, ausgeführt durch Glenfield Capital.
Die Beschaffung der jeweiligen Immobilien erfolgt durch die DNL-Glenfield, LP. Dabei bringe ich mein über viele Jahre erworbenes Know-how mit ein – im Vordergrund steht dabei immer der Vorteil der Investoren. Die Akquisition und später die Objektverwaltung erfolgt durch unseren US-amerikanischen Partner Glenfield Capital, LLC. Das ist ein Team von seit 2005 erfolgreichen Immobilienprofis, die mit positiver Leitungsbilanz in Atlanta agieren.
DFPA: Wie werden Ihre AIF vertrieben?
Kunz: Der Vertrieb der DNL-Fonds in Deutschland erfolgt durch die DNL Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG, in der ich als Prokurist und Vertriebsdirektor aktiv bin. Meine Frau managt die Düsseldorfer Gesellschaften und die Vertriebsleitung erfolgt seit Mitte 2020 durch Frau Anja Heyn, die bei uns die Position der Vertriebsdirektorin übernommen hat.
Das alles zeigt, denke ich, dass eine Beteiligung an unseren voll-regulierten AIF nicht allein von (m)einer Person abhängig ist, auch wenn ich als Frontmann der DNL Vertriebsgesellschaft agiere.
Wolfgang J. Kunz ist Sales Director der DNL-Gruppe, die seit 2002 US-Immobilieninvestments vermittelt. Sie bietet darüber sowohl privaten Anlegern als auch institutionellen Investoren wie Family Offices, Banken und Versorgungswerken die Möglichkeit, in Gewerbeimmobilien im Südosten der USA zu investieren.