Fonds vertreten Interessen der Anleger auch auf virtuellen Hauptversammlungen

Die Hauptversammlungssaison deutscher Aktiengesellschaften fällt mitten in die Corona-Krise. Die Aktionäre eines Unternehmens können wegen des Kontaktverbotes nicht physisch zusammenkommen, um über die auf der Tagesordnung stehenden Punkte persönlich zu beraten, zu diskutieren und zu entscheiden. Der Gesetzgeber hat nun den Weg frei gemacht für virtuelle Hauptversammlungen im Internet bis zum Ende des Jahres. Das verschafft den Unternehmen auch während dieser Krisenzeit Handlungsfreiheit. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der im Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) organisierten Fondsgesellschaften hin.

Als Treuhänder sind Fonds per Gesetz verpflichtet, die Anlegerinteressen zu vertreten. Das gilt ebenfalls für die präsenzlosen Online-Hauptversammlungen. Auch bei den digitalen Aktionärstreffen engagierten sich Fonds im Interesse ihrer Anleger für eine langfristige Verbesserung der Geschäftsentwicklung und der Kursentwicklung der Portfoliounternehmen. Mit diesen Zielen übten sie auch ihre Stimmrechte auf den virtuellen Hauptversammlungen im Internet aus. (DFPA/mb1)

Quelle: Pressemitteilung BVI

Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main ist Repräsentant der Investmentbranche in Deutschland. Die 98 Mitglieder des 1970 gegründeten Verbands verwalten über drei Billionen Euro in Publikumsfonds, Spezialfonds und Vermögensverwaltungsmandaten.

www.bvi.de

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