Die Ombudsstelle für Investmentfonds hat ihren Jahresbericht 2025 veröffentlicht. Danach ist die Zahl der Verbraucherbeschwerden im Fondsgeschäft im vergangenen Jahr um 33 Prozent auf 138 Eingaben gesunken. 2024 waren 207 Beschwerden registriert worden. In 36 Prozent der Fälle konnte die Ombudsstelle erfolgreich zwischen Verbrauchern und Fondsgesellschaften bzw. Banken vermitteln und zu einer einvernehmlichen Lösung beitragen.
In seinem Bericht weist Fondsombudsmann Wolfgang Arenhövel unter anderem darauf hin, dass Themen die Lage bei einzelnen offenen Immobilienfonds und die Kostenfrage für die Rentenversicherung ab dem 85. Lebensjahr bei fondsgestützten Riesterverträgen aufgrund des BGH-Urteils vom 21. November 2023 (XI ZR 290/22) waren. Die überwiegende Zahl der Schlichtungsanträge zum Riester-Geschäft drehte sich um die Auszahlphase der Verträge. Als neues Thema kamen Schlichtungsanträge dazu, mit denen Verbraucher auf Kostenrückerstattungen gegenüber Kapitalverwaltungsgesellschaften drangen. Grundlage war das BGH-Urteil vom 5. Oktober 2023 (III ZR 216/22), in dem sich der Bundesgerichtshof kritisch zu Kostenklauseln in den Anlagebedingungen eines Fonds geäußert hatte.
Weitere Information über die Tätigkeit der Ombudsstelle sind im Jahresbericht 2025 ausgeführt, der auf ihrer Website veröffentlicht ist. (DFPA/ljh)
Die Ombudsstelle für Investmentfonds ist eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle im Finanzbereich und im Kern zuständig für Streitfragen über Fondsprodukte und Finanzdienstleistungen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).