"AfW Hauptstadtgipfel der Entscheider": Mit vereinten Kräften gegen ein drohendes Provisionsverbot

Aktienrente, Zukunftsfinanzierungsgesetz, Riester-Reform und nicht zuletzt ein mögliches Provisionsverbot aus Brüssel – die Themen des Hauptstadtgipfels des Bundesverbandes Finanzdienstleistung (AfW) betreffen alle Vermittler. Führende Finanzpolitiker positionierten sich zur beabsichtigten Regulierung und stellten sich den Fragen aus der Branche. „Nach dem Provisionsrichtwert ist vor einem möglichen Provisionsverbot“, warnt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. Damit war eines der wichtigen Themen für die rund 60 Teilnehmer des 19. AfW-Hauptstadtgipfels in Berlin gesetzt.

Grund: ein Provisionsverbot für die Anlageberatung im Rahmen von MiFID II – also damit indirekt auch für 34f-Vermittler – sei ernsthaft wieder im Gespräch. Das Thema galt auf nationaler Ebene als erledigt, doch nun gibt es neue Bestrebungen in Brüssel, EU-weit ein Verbot der Provisionsberatung einzuführen. Schon im Januar könnte im worst case ein Verordnungsentwurf der EU-Kommission auf dem Tisch liegen. „Die deutsche Haltung zu dem Thema muss klar und eindeutig sein und auch in Brüssel kommuniziert werden“, so Rottenbacher. Die Vertreter der Fördermitgliederunternehmen des Verbandes nutzten daher die Veranstaltung, um die eingeladenen Finanzexperten von FDP, SPD und CDU mit konstruktiven Nachfragen für ihre Belange zu sensibilisieren.

Anja Schulz, Berichterstatterin für Alterssicherung in der FDP-Bundestagsfraktion und selbstständige Finanzberaterin, bekannte, dass seit Beginn des russischen Angriffskrieges in der Ukraine einige Themen in den Hintergrund gedrängt wurden. Dennoch habe man wichtige finanzpolitische Vorhaben in Angriff genommen. „Die Aktienrente wird im Haushalt für 2023 verankert, wir werden dazu zehn Milliarden Euro für die Stabilität der Beitragssätze für die gesetzliche Rente aufbringen“, sagte die FDP-Politikerin. Da dies nicht ausreichend sei, könnte man zusätzliche Sacheinlagen wie Bundesbeteiligungen zweckgebunden in die Aktienrente übertragen. Weitere Eckpunkte: Das Rentenniveau in Höhe von 48 Prozent soll für die laufende Legislatur garantiert werden, der Beitragssatz soll auf nicht mehr als 20 Prozent steigen. Schulz: „Wir planen einen Freibetrag für Gewinne und Veräußerungen von Aktien beziehungsweise Fondsanteilen zu schaffen und wir wollen die Verlustverrechnung von Aktiengeschäften erleichtern. Die Arbeitnehmersparzulage soll erhöht werden und die Regelung zu Mitarbeiterkapitalerträgen attraktiver gestaltet werden.“ Ziel sei unter anderem die Hemmschwelle der Bevölkerung zu senken, für die Altersvorsorge in den Kapitalmarkt zu investieren.

Frauke Heiligenstadt, Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion für die private Altersvorsorge und stellvertretende finanzpolitische Sprecherin, machte kein Geheimnis aus der Tatsache, dass ihre Partei vor allem die erste Säule der Altersvorsorge stärken möchte und die dritte Säule eher nachrangig diskutiert werde. Dr. Carsten Brodesser, CDU-Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, erläuterte das Konzept der Union: „Wir wollen die Riester-Rente flott machen, die Beitragsgarantie öffnen, Zulagen angleichen, entbürokratisieren und ein multiples Produktangebot erhalten", nannte Brodesser einige zentrale Punkte. Da viele Arbeitnehmer in kleinen Unternehmen oft über keine bAV verfügen, spricht sich die Union trotz ordnungspolitischer Bedenken für eine verpflichtende arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge bei Geringverdienern aus. Zum drohenden Provisionsverbot aus Brüssel sagte der CDU-Politiker: „Es gibt Kräfte in Europa, die Provision für Teufelszeug halten“. Brodesser hält es für möglich, dass die Provisionsverbot-Initiative demnächst in einem Verordnungsentwurf der Kommission münden wird, der vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat angenommen werden muss. „Es wird spannend zu sehen, wie sich Deutschland und Finanzminister Lindner am Ende dazu positionieren. Wir werden sie auffordern, alles dafür zu tun, dass provisionsgestützter Vertrieb auch weiterhin möglich bleibt", so Brodesser. (DFPA/mb1)

Der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister und Versicherungsmakler. Der Verband vertritt die Interessen von rund 40.000 Versicherungsmaklern sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittlern aus über 2.000 Mitgliedsunternehmen.

www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

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