Bundesregierung prüft Maßnahmen zur Erleichterung von Wagniskapital-Investitionen durch Stiftungen

Die Bundesregierung erwägt gesetzliche und untergesetzliche Änderungen, um Wagniskapital-Investitionen deutscher Stiftungen zu erleichtern. Das geht aus einem Ergebnispapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hervor, das nach einem Praxischeck mit Stiftungen, Ministerien und Verbänden erstellt wurde. Ziel sei es, rechtliche Unsicherheiten abzubauen und den Zugang von Stiftungen zu Risikokapitalanlagen zu verbessern.

Konkret schlägt der Bericht unter anderem vor, das Gemeinnützigkeitsrecht in der Abgabenordnung zu präzisieren, den Grundsatz des Kapitalerhalts bei Stiftungen flexibler zu gestalten und eine begrenzte Verlusttoleranz bei Wagniskapital-Anlagen einzuführen. Auch eine Übertragung der sogenannten „Business Judgment Rule“ aus dem Stiftungsrecht ins Gemeinnützigkeitsrecht wird empfohlen, um Haftungsrisiken für Stiftungsvorstände zu reduzieren.

Neben gesetzlichen Anpassungen werden untergesetzliche Klarstellungen und Verbesserungen bei der Informationslage für Stiftungen angeregt. So könnten stärkere Nutzung von Dachfonds und ein besserer Zugang zu Marktdaten die Investitionsbereitschaft erhöhen. Die neue Bundesregierung will die Vorschläge nun auf ihre Umsetzbarkeit prüfen.

Im April 2025 hatte das Bundeswirtschaftsministerium einen Praxischeck-Workshop mit Stiftungen durchgeführt, in dem deren Hemmnisse für Wagniskapital-Investitionen identifiziert und Lösungsansätze herausgearbeitet wurden. Es wurden insbesondere materielle Verbesserungen von Regulierungen und ihrem Vollzug betrachtet. Das Ergebnispapier: Praxischeck „Wagniskapital-Investitionen von Stiftungen“ fasst die Ergebnisse zusammen. (DFPA/abg)

Den vollständigen Bericht erhalten Sie hier zum Download.

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