Erhöhte Lebenserwartung: Zusätzlicher Kapitalbedarf von 200.000 Euro
Die Deutschen unterschätzen ihre Lebenserwartung und damit auch den Kapitalbedarf für ein sorgenfreies Alter. Dabei gilt: Wer 90 Jahre alt wird muss bis zum Eintritt in das Rentenalter mindestens 200.000 Euro mehr zusammengespart haben, als jemand, der „nur“ 80 wird. Das zeigen Berechnungen des Bundesverbandes der Ruhestandsplaner Deutschland (BDRD).
Laut einer Umfrage der Ergo-Versicherung erwarten nur 20 Prozent der Befragten, 90 Jahre und älter zu werden. Experten gehen aber davon aus, dass zwischen 55 und 70 Prozent der heutigen Bundesbürger älter als 90 Jahre werden. Für die steigende Lebenserwartung muss mehr vorgesorgt werden. Was auf künftige Rentner zukommt, hat der BDRD ermittelt.
Ein heute Vierzigjähriger, der zeitlebens das Durchschnittsentgelt von derzeit 1.866 Euro netto verdient, müsste bei einer Renditeerwartung von jährlich fünf Prozent monatlich 588 Euro zurücklegen, wenn er erwartet, 80 Jahre alt zu werden und solange seinen Lebensstandard halten möchte. Bei Renteneintritt im Alter von 67 Jahren hätte er dann 395.171 Euro gespart. Geht er jedoch davon aus, 90 Jahre alt zu werden, müsste er im Monat 958 Euro ansparen, um im Alter nicht verzichten zu müssen. Angesichts seines zehn Jahre längeren Ruhestands bräuchte er insgesamt 643.872 Euro. „Gemessen am Einkommen ist das eine unrealistisch hohe Sparrate“, sagt Peter Härtling, Präsident des BDRD.
Zum Vergleich: Ein heute Zwanzigjähriger müsste unter den gleichen Voraussetzungen monatlich nur 180 Euro beziehungsweise 267 Euro ansparen. Er benötigt bei einer Lebenserwartung von 80 Jahren 736.766 Euro und bei 90 Jahren 1.089.715 Euro. „Wer die frühzeitige Vorsorge verpasst hat, kann den Rückstand nur noch mit rendite- aber auch risikoreicheren Anlagen aufholen“, erklärt Härtling.
Quelle: Pressemitteilung BDRD
Der Bundesverband der Ruhestandsplaner e.V. (BDRD) ist ein berufsständischer Verband dessen Mitglieder jährlich eine Zertifizierung ablegen müssen, mit der die hohe fachliche Kompetenz nachgewiesen wird. Zudem verpflichten sich die BDRD-Ruhestandsplaner zur Einhaltung hoher ethischer und fachlicher Standards bei der Beratung. Ziel der Beratung ist immer die Sicherung der finanziellen Unabhängigkeit der Menschen im und für den Ruhestand. Der BDRD ist unabhängig in jeder Hinsicht, vertreibt selbst keine Finanzprodukte- oder Finanzdienstleistungen und gibt auch keine Empfehlungen zu Produkten ab. (JF1)