Irlands Antwort auf Wohnraummangel
Irland ist in den vergangenen Jahren wirtschaftlich und demografisch so stark gewachsen wie kaum ein anderes Land in Europa. Allerdings bringt der anhaltende Aufschwung auch zunehmende Herausforderungen für den Wohnungsmarkt mit sich, denen die Regierung mit neuen Mietreformen begegnet.
Die irische Wirtschaft bleibt trotz globaler Belastungen robust und dürfte 2026 weiter wachsen. Die Beschäftigtenzahl erreichte im dritten Quartal 2025 mit 2,8 Millionen Personen einen historischen Höchststand. Selbst unter möglichen Auswirkungen der US-Zollpolitik wird bis 2027 ein jährliches Beschäftigtenwachstum von rund zwei Prozent erwartet. Dadurch könnten bis 2027 rund 170.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.
Parallel dazu wird erwartet, dass Irlands Bevölkerungszahl bis 2035 jährlich um rund 0,6 Prozent steigt, der höchste Zuwachs innerhalb Europas. Verschiedene Faktoren haben bereits in den vergangenen Jahren zu einem deutlichen Einwohnerwachstum beigetragen. Entsprechend ist die Nachfrage nach Wohnraum hoch, während das Angebot aktuell begrenzt ist. Um dieser Entwicklung zu begegnen und den entstehenden Druck auf den Wohnungsmarkt abzufedern, wird der Wohnungsbau deutlich ausgeweitet. Laut einer Studie von EY Ernst & Young wird für Irland zwischen 2024 und 2027 europaweit die höchste Fertigstellungsquote neuer Wohnhäuser pro 1.000 Einwohner prognostiziert. Trotz dieser Entwicklung dürfte die Angebotslücke auch in den nächsten Jahren fortbestehen.
Irland verzeichnet seit Jahren ein kräftiges Wachstum. Beschäftigung, Nettozuwanderung und Bevölkerungszahl steigen kontinuierlich. Der Wohnungsbau konnte mit dieser Dynamik jedoch lange nicht Schritt halten, entsprechend groß ist der entstandene Nachholbedarf.
Vor diesem Hintergrund setzt die Regierung verstärkt auf regulatorische Maßnahmen, um institutionelles und privates Kapital zu mobilisieren und den Wohnungsbau zu unterstützen. Die jüngste Mietreform dient dabei als zentraler politischer Hebel. Für März 2026 wurden folgende Änderungen landesweit für alle privaten Mietverhältnisse angekündigt:
- Für bestehende Mietverhältnisse werden künftige Mieterhöhungen an den Verbraucherpreisindex (CPI) gekoppelt, jedoch auf maximal zwei Prozent pro Jahr begrenzt.
- Für Neubauprojekte entfällt die Zwei-Prozent-Obergrenze.
- Eine Anhebung der Miete innerhalb eines bestehenden Mietverhältnisses über die zulässige Steigerung hinaus bleibt weiterhin untersagt. Um jedoch Investitionen zu fördern, kann die Miete bei Neuvermietungen auf den aktuellen Marktwert angepasst werden.
- Künftig laufen Mietverhältnisse für mindestens sechs Jahre. Anschließend ist der Vermieter berechtigt, die Miete auf das Marktniveau anzuheben, auch ohne, dass der Mieter auszieht. (DFPA/ljh)
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