Kommentar: FRiG stärkt deutschen Fondsstandort
Mit dem geplanten Inkrafttreten des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes (FRiG) erhält der deutsche Fondsmarkt weitere regulatorische Anpassungen, meint Robert Guzialowski, Leiter Business Development Real Assets bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft Hansainvest.
Gemeinsam mit dem bereits in Kraft getretenen Standortfördergesetz (StoFöG) soll das Regelwerk aus Sicht Guzialowskis die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere im Bereich der Private-Market-Fonds erhöhen.
Das FRiG betrifft vor allem Kreditfonds und ergänzt steuerliche Reformen des StoFöG um aufsichtsrechtliche Vorgaben. „Auch aufsichtsrechtlich werden die Regeln nun mit dem FRiG passgenau umgesetzt, weshalb deutsche Kreditfonds an dieser Stelle ebenfalls den gleichen Wettbewerbsbedingungen unterliegen“, sagte Guzialowski.
Zudem werden neue Vorgaben zum Liquiditätsmanagement eingeführt. Fondsmanager müssen künftig mindestens zwei geeignete Liquiditätsinstrumente vorhalten. Für Spezialfonds gelten dabei strengere Anforderungen als für Publikumsfonds. Auch die Produktpalette wird erweitert, etwa um neue Fondsstrukturen wie das geschlossene Sondervermögen.
Insgesamt bewerte die Branche die Reformen als Schritt hin zu mehr internationaler Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Fondsstandorts, insbesondere für Infrastruktur- und Private-Market-Investments. (DFPA/abg)
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft Hansainvest Hanseatische Investment GmbH wurde 1969 gegründet, zählt zu den größten deutschen Kapitalverwaltungsgesellschaften und ist Teil der Signal Iduna-Gruppe.