Kryptowerte-Investments: BaFin-Rundschreiben konkretisiert gesetzliche Pflichten

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Entwurf eines Rundschreibens zu den Pflichten von Verwahrstelle und Kapitalverwaltungsgesellschaft bei in Kryptowerte investierenden Investmentvermögen zur Konsultation gestellt.

Für bestimmte Arten von Investmentvermögen sei es möglich, direkt in Kryptowerte zu investieren. Dabei können laut BaFin Probleme auftreten, unter anderem angesichts des größeren Verlustrisikos dieser Vermögensgegenstände, beispielweise durch Hackerangriffe. Mit dem Rundschreiben konkretisiert die BaFin die gesetzlichen Pflichten für die bei einer Direktanlage involvierten Kapitalverwaltungsgesellschaften und Verwahrstellen. Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 31. März 2025 entgegen. (DFPA/mb1)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de

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