ProReal Deutschland 7 GmbH: Zahlungsverzug gegenüber den Anlegern
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) macht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung eine Veröffentlichung der ProReal Deutschland 7 GmbH gemäß § 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz bekannt.
Grund ist laut BaFin, dass sich die Emittentin seit dem 1. Januar 2025 mit der Rückzahlung der Vermögensanlage in Verzug befindet. Wann und in welcher Höhe eine Rückzahlung der Vermögensanlage sowie die Zahlung der endfälligen variablen Zinsen erfolgen kann, könne derzeit nicht prognostiziert werden.
Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliege nicht der Prüfung durch die BaFin. (DFPA/mb)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.