Der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien aus Union und SPD steht. Das Ziel ist klar: Die deutsche Wirtschaft soll wieder in Schwung kommen. Mit einem Bündel von Maßnahmen sind Entlastungen für Unternehmen geplant. Aber reicht das? Dr. Markus Frischmuth, Professor für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre an der SRH Fernhochschule, ordnet ein.
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD enthält nach Ansicht von Steuerexperte Prof. Dr. Markus Frischmuth von der SRH Fernhochschule zwar einige Entlastungen für Unternehmen – für eine grundlegende Reform der Unternehmensbesteuerung reichten die Pläne jedoch nicht aus. Frischmuth spricht von „kleinen Schritten in die richtige Richtung“, vermisst aber klare Maßnahmen zur Vereinfachung und Digitalisierung des Steuersystems.
Zentrale steuerpolitische Vorhaben wie die degressive Abschreibung, eine schrittweise Körperschaftsteuersenkung bis 2032, die reduzierte Stromsteuer, Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen sowie der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent in der Gastronomie könnten aus Sicht Frischmuths zwar zu Kostenreduktionen führen, seien aber nur bedingt geeignet, Investitionen nachhaltig zu stimulieren. „Ein Investitions-Booster entsteht nur, wenn steuerliche Anreize auf ein positives Investitionsklima treffen“, betonte der Professor. Zudem könne die schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer Investitionen sogar verzögern.
Kritisch sieht der Experte auch die Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen, da sie besserverdienende Arbeitnehmer:innen stärker begünstige und letztlich von der Allgemeinheit finanziert werde. Die reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie bewertet er angesichts vielschichtiger Branchenprobleme als nur bedingt wirksam.
Mit einer Gesamtsteuerbelastung von rund 30 Prozent liege Deutschland international weiter im unteren Drittel. Eine zügige Absenkung auf 20 Prozent sei notwendig, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Frischmuth kritisiert zudem die mangelnde Vereinheitlichung des Steuersystems: „Das bestehende dualistische System zementiert Komplexität – auch in digitaler Form.“
Eine echte Entlastung und Modernisierung der Unternehmensbesteuerung würde laut Frischmuth nur durch ein Zusammenspiel aus beschleunigten Abschreibungen, deutlicher Steuersenkung und konsequenter Vereinfachung des Steuerrechts gelingen. Der Koalitionsvertrag könne hierfür lediglich als Ausgangspunkt dienen. (DFPA/abg)
Prof. Dr. Markus Frischmuth ist seit Oktober 2024 Professor für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Controlling und Corporate Governance, an der der SRH Fernhochschule in Riedlingen. Seinen vollständigen Kommentar lesen Sie hier.
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