Wulff Aengevelt: Bestellerprinzip macht Wohnen nicht billiger

Der geschäftsführende Gesellschafter des Immobiliendienstleisters Aengevelt, Dr. Wulff Aengevelt, hält nichts vom Bestellerprinzip, also der Vorgabe, dass derjenige den Makler bezahlt, der ihn beauftragt. Dem Ziel der Regierung, das Wohnen für Mieter billiger zu machen, komme man mit der Neuregelung keinen Schritt näher, berichtet das Informationsportal Konii.

Für die Durchführung von Immobiliendienstleistungen gäbe es keinen Kontrahierungszwang: Alle Marktteilnehmer und der Makler entscheiden vollkommen frei, ob und wie sie zusammenkommen. Praxisbezogen sei das Bestellerprinzip eine Mogelpackung: Jede Marktpartei hat ihr Budget. Bei Überschreiten scheitert der Vertragsabschluss.

Wenn beispielsweise der Vermieter oder Verkäufer als Besteller allein die Courtage zahlt, dann kürzt er Incentives wie zum Beispiel Renovierungszuschüsse, Küchenausstattung, mietfreie Zeiten oder Betriebskostendeckelung. Letztendlich entscheidet die Budgetdisziplin.

Umgekehrt analog verhält sich der alleinzahlende Mieter/Käufer: Er schraubt zur Herstellung der Ausgewogenheit dann seine Nebenforderungen entsprechend hoch. Nur wenn sich beide Seiten „vertragen“, komme es zum Abschluss.

Quelle: Meldung Informationsportal Konii

Aengevelt ist ein Immobiliendienstleister mit Sitz in Düsseldorf. (TH1)

www.aengevelt.com

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