Erklärvideo und Checkliste der DFPA zur Plausibilitätsprüfung bei der Kapitalanlage- und Finanzberatung
Hamburg, 13. Februar 2020 – Erfolgreiche Anlage- und Finanzberater sind vor allem deshalb erfolgreich, weil sie sich ständig weiterbilden. So können Investmentberater ihre Interessenten und Kunden stets auf Basis der aktuellen Vorschriften und Regulierungen beraten. Aktuell müssen sich Finanzberater und Kapitalanlagevermittler vor allem um die so
genannte „Plausibilitätsprüfung“ kümmern und deren Anforderungen und Möglichkeiten verinnerlichen. Denn Anlageberater müssen sich immer eine eigene Meinung zur Plausibilität der Aussagen in einem Finanzprospekt bilden – und dies auch dokumentieren. Es ist nämlich nicht ausreichend, sich auf die Finanzaufsicht und die vielen Finanzprofis zu verlassen, die ein Produkt bereits gecheckt haben.
Die DFPA Deutsche Finanz Presse Agentur (https://www.dfpa.info) als der unabhängige Branchenbeobachter und verlässliche Lieferant für alle News, die Finanzdienstleister, Berater und Vermittler wissen müssen, hat deshalb eine hilfreiche Checkliste für die Plausibilitätsprüfung entwickelt. Dies wird im neuen DFPA-Erklärvideo auf www.dfpa.info/video/dfpa-plausibilitaetspruefung.html anschaulich und leicht verständlich erläutert.
DFPA-Checkliste zur Plausibilitätsprüfung für Investmentberatung
Für die Plausibilitätsprüfung sollten Finanzberater eine Checkliste abarbeiten, bevor Kunden ein entsprechendes Angebot unterbreitet wird. Diese Plausibilitätsprüfung-Checkliste
für Kapitalanlageberater umfasst folgende vier Schritte:
Schritt 1: Zunächst alle erforderlichen Zeichnungsunterlagen und zusätzlich verfügbaren Dokumente kritisch lesen und prüfen, ob alle Aussagen inhaltlich identisch sind. Gibt es
Widersprüche oder Fragen, müssen diese ausgeräumt bzw. beantwortet werden.
Schritt 2: Danach prüfen Anlageberater alle vorhandenen Berechnungen. Sämtliche Rechenwege und Ergebnisse müssen nachvollziehbar sein und immer übereinstimmen.
Schritt 3: Als Nächstes prüfen die Finanzberater alle Quellen, die der Prospekt und das Werbematerial zum konkreten Sachwert und zum Markt angeben. Darüber hinaus durchforsten die Berater das Internet nach Informationen über den Initiator und das Kapitalanlage-Produkt. Insbesondere nach abweichenden oder negativen Auskünften.
Schritt 4: Zu guter Letzt forscht der Finanzberater auch in der Presse, im Prospekt oder in den Werbematerialien nach negativen oder abweichenden Auskünften. Mit Suchmaschinen wie Google geht dies heute relativ einfach. Allerdings müssen auch dort wichtige Einträge in den Suchergebnissen gelesen werden. Über die Presseagentur DFPA funktionier das natürlich auch bestens, denn die DFPA-Fachredaktion wertet täglich mehr als 3.200 Nachrichtenquellen aus und stellt diese den Nutzern der DFPA kostenfrei zur Verfügung.
Alternativ können Kapitalanlageberater auch einen externen Dienstleister zur Prüfung beauftragen. Wie das im Detail funktioniert, erläutert die DFPA Deutsche Finanz Presse Agentur im Erklärvideo „Externe Plausibilitätsprüfung“ auf www.dfpa.info/video/dfpa-externeplausibilitaetspruefung.html.
Abschließendes Fazit der Plausibilitätsprüfung muss eindeutig und protokolliert sein
Wenn alle Schritte der Plausibilitätsprüfung abgearbeitet sind, wird ein Fazit gezogen. Ist noch irgend etwas offen oder auch nur zweifelhaft oder unverständlich, muss das ausgeräumt werden. Beispielsweise durch Rücksprache mit dem Emittenten. Funktioniert das nicht, muss die Beratung beendet werden.
Der Finanzberater informiert seine Kunden detailliert über alle Schritte seiner Plausibilitätsprüfungen und lässt sich das auch vom Kunden bestätigen. Ergeben sich für den Berater
Zweifel oder versteht er die Darstellungen nicht vollständig – aber der Kunde will in jedem Fall zeichnen, so weist er den Anleger darauf hin und protokolliert dies. So haben alle Beteiligten Sicherheit.
„Berater und Vermittler von Investments und Finanzprodukten dürfen sich nicht einfach auf die Checks von externen Agenturen oder Ratingexperten verlassen“, warnt Dr. Dieter E. Jansen, Vorstand der Dr. Jansen Newsmedia AG, Herausgeber EXXECNEWS und DFPA Deutsche Finanz Presse Agentur. „Denn auch die Ergebnisse der ‚Experten‘ müssen kritisch
hinterfragt werden. Man weiß schließlich nicht immer, wer diese bezahlt und in wessen Interesse sie handeln. Nur durch umfassende Plausibilitätsprüfungen, die unterschiedliche
Quellen systematisch nutzen, können Kapitalanlage- und Finanzberater ihre Kunden nach bestem Wissen und Gewissen beraten, mit ihrem Sachverstand und Detailwissen Kunden
beeindrucken und binden – und Beratungsfehler und Haftungsrisiken minimieren.“
Über die Deutsche Finanz Presse Agentur DFPA:
Die Deutsche Finanz Presse Agentur DFPA (www.dfpa.info) mit Sitz in Hamburg ist der unabhängige Branchenbeobachter und der verlässliche Lieferant für alle News, die Finanzdienstleister, Berater und Vermittler wissen müssen. Die Fachredaktion wertet täglich mehr als 3.200 Nachrichtenquellen aus und stellt diese den Nutzern der DFPA zur Verfügung.
Die von Dr. Dieter E. Jansen 2014 gegründete DFPA ist der Nachrichtenservice für die Finanz-, Kapitalanlage- und Investmentbranche und bietet Fach-Informationen über Märkte
und Recht, Produkte und Akteure. Die DFPA bietet alle relevanten Informationen und Nachrichten der Finanz- und Investmentbranche auf einen Blick und ist die feste Institution
für Finanznachrichten der Praktiker.
Mit der Öffnung der DFPA 2017 für Berater, Vermittler und den Anbietern von Finanz- und Kapitalanlage-Produkten steigen Reichweite und Nutzerzahlen, was interessante Werbemöglichkeiten nicht nur für Finanzdienstleister, Banken, Vertriebe und Initiatoren ermöglicht, sondern auch für Unternehmen, die eine anspruchsvolle und kaufkräftige Zielgruppe ansprechen möchten.
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