Abwicklung des Einlagengeschäfts für mehrere UDI-Vermögensanlagen angeordnet
Mit jeweiligem Bescheid vom 27. Mai 2021 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co. KG, der UDI Energie Festzins VIII GmbH & Co. KG, der UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG und der UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.
Die UDI-Vermögensanlagen nahmen jeweils auf der Grundlage von Darlehensverträgen gewerbsmäßig unbedingt rückzahlbare Anlegergelder an und betreiben damit das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu haben. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die genannten UDI-Vermögensanlagen, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.
Die jeweiligen Bescheide der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig. (DFPA/JF1)
Quelle: Verbrauchermeldung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.