Adler Group B.V. ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie der Adler Group B.V. mit angeblichen Niederlassungen in Kerkrade und Amsterdam, Niederlande, Miami, USA, London, Großbritannien, und Berlin, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Das Unternehmen erwecke laut BaFin auf seiner deutschsprachigen Website adler-group.nl mithilfe des Adlers, dem Wappen der Bundesrepublik Deutschland, nebst einem Kreis aus goldenen Sternen als Symbol der EU den Eindruck, in der Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise der Europäischen Union finanzaufsichtlich legitimiert zu sein. Dies trifft aber nicht zu, so die BaFin auf ihrer Homepage. (DFPA/JF1)
Quelle: Verbrauchermeldung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.