AllianzGI Luxemburg muss Geldstrafe zahlen
Die luxemburgische Finanzaufsichtsbehörde hat gegen die luxemburgische Niederlassung von AllianzGI eine Geldstrafe in Höhe von 283.000 Euro verhängt. Bei Kontrollen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung wurden Mängel festgestellt. Das meldet das Portal Citywire Deutschland.
Die Strafe der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) folgt auf eine im November 2018 eingeleitete Vor-Ort-Prüfung, bei der die Aufsichtsbehörde mehrere Verstöße aufgedeckt hat. Dazu gehörte eine unvollständige Risikobewertung, die über 1.000 Direktanleger der Fonds nicht angemessen berücksichtigte. Die Aufsichtsbehörde erklärte, die Anleger hätten trotz der Beteiligung lokaler Vertriebsstellen als Direktkunden behandelt werden müssen.
Mängel auch bei Due-Diligence-Verfahren
Die luxemburgische Zweigstelle verfügte über keine ausreichende Dokumentation und Überwachung für bestimmte Anleger, darunter eine politisch exponierte Person. Außerdem versäumte sie es, die Genehmigung der Unternehmensleitung für zwei zwischengeschaltete Kundendateien sicherzustellen und eine ordnungsgemäße geografische Risikoklassifizierung für eine weitere Drittpartei vorzunehmen. In fünf Fällen legte die Firma keine Nachweise für eine angemessene Überprüfung von Namen anhand von PEP- und Finanzsanktionslisten vor.
Darüber hinaus beanstandete die CSSF das Fehlen eines ordnungsgemäßen internen Prüfungszyklus für die Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, auch für die beiden Jahre nach der Inspektion, d.h. 2019 und 2020, trotz der aufsichtsrechtlichen Anforderungen für jährliche Bewertungen.
Eine von AllianzGI Luxemburg eingelegte Berufung wurde am 7. Februar 2025 vom Luxemburger Verwaltungsgericht abgewiesen, das die ursprüngliche Entscheidung der CSSF in vollem Umfang bestätigte. Obwohl die Zweigniederlassung nach eigenen Angaben inzwischen Korrekturmaßnahmen ergriffen hat, beschloss die CSSF unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit, die Sanktion zu veröffentlichen. (DFPA/abg)