Anwälte äußern sich zur Plausibilitätsprüfung
Gerichte sind dazu da, Klarheit in strittige Angelegenheiten zu bringen. Manchmal aber verwirren Gerichtsentscheidungen mehr, als sie klären. Das ist beispielsweise der Fall in einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus 2017. Das Gericht hatte zu klären, welche Aufgaben der Anlageberater hat, wenn er seinem Kunden eine Investition zur Zeichnung empfiehlt. Das undefinierte Wort, das eine ganze Branche verunsichert, heißt „Plausibilitätsprüfung“. Der BGH hatte sich zur Frage eines Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter Anlageberatung geäußert. Er hat festgestellt , dass der Berater die Plausibilität der Anlageform, die er empfiehlt selbst zu prüfen hat. Nicht festgelegt hat das Gericht aber leider, wie der Berater das machen soll, was Plausibilität eigentlich ist, welcher Aufwand dem Berater dabei zuzumuten ist, ob er sich auf externe Experten verlassen darf, ob er alle Details des Anlageprospektes in Zweifel zu ziehen hat und vieles andere. Die Unsicherheit der Berater ist enorm.
EXXECNEWS versucht Klarheit in diese Problematik zu bringen und hat begonnen, ein Erklärvideo zu produzieren. Beim Drehbuch mitgearbeitet haben viele Anwaltskanzleien, die sich täglich mit dieser oder ähnlichen Fragestellungen beschäftigen. Diese Erkenntnisse stellt EXXECNEWS als Legal-Beileger zur Ausgabe 14 vor. Darin äußern sich die Rechtsanwälte Nikolaus Herzog von Oldenburg, OMG Oldenburg Mettenheim Rechtsanwälte, Hamburg, Heinz-Gerd Pinkernell, LPAGGV Legal Tax, Hamburg, und Prof. Dr. Thomas Zacher, Zacher &Partner, Köln.