Bafin darf Daten speichern
Am 18. August 2014 meldete AssCompact auf seinem Online-Portal, dass das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main die Klagen mehrerer Bankkaufleute abgewiesen hat, die als Anlageberater beziehungsweise Vertriebsbeauftragte bei unterschiedlichen Sparkassen beschäftigt sind. Diese hatten gegen die Speicherung personenbezogener Daten bei der Bafin geklagt. Das Verwaltungsgericht konstatierte, dass die Kläger keinen Anspruch auf Löschung der personenbezogenen Daten hätten und hat insoweit ausgeführt, dass die der Datenspeicherung zugrunde liegende gesetzliche Regelung in dem Gesetz über den Wertpapierhandel, (WpHG) verfassungsgemäß sei.