BaFin ermittelt gegen die Investpromax Limited
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Investpromax Limited, Großbritannien, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Auf ihrer Internetpräsenz werbe die Gesellschaft mit dem Logo der BaFin und suggeriere damit, über eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Die BaFin teilt mit, dass dies nicht zutrifft. Das Unternehmen unterliege nicht der Aufsicht der BaFin.
Darüber hinaus liegen der BaFin Hinweise darauf vor, dass die Investpromax Limited Interessenten ein vorgeblich von der BaFin ausgefertigtes „Zertifikat“ übersendet, demzufolge Forderungen der BaFin an die Geschäftstätigkeit der Investpromax Limited erfüllt worden seien. Die BaFin stellt klar, dass sie derartige „Zertifikate“ niemals ausstellt.
Die Inhalte der von Investpromax Limited betriebenen Webseite investpromax.com rechtfertigten die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte beziehungsweise Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Welche Unternehmen von der BaFin zugelassen sind, können in der Unternehmensdatenbank auf der Homepage der BaFin eingesehen werden. (DFPA/JF1)
Quelle: Verbrauchermeldung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.