Die Finanzaufsicht BaFin hat eine Prüfung des Konzernabschlusses 2024 der DekaBank eingeleitet. Das meldet heute das Informationsportal Citywire Deutschland. Hintergrund sind Zweifel an der bilanziellen Behandlung von Steuererstattungsansprüchen in Höhe von 478 Millionen Euro aus Aktiengeschäften der Jahre 2013 bis 2018.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 28. Mai eine Bilanzkontrolle des Konzernabschlusses 2024 der DekaBank Deutsche Girozentrale sowie des zugehörigen Konzernlageberichts eingeleitet. Nach Angaben der Behörde bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Bank gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen haben könnte.
Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen Steuererstattungsansprüche gegenüber der Finanzverwaltung in Höhe von insgesamt 478 Millionen Euro. Diese stehen im Zusammenhang mit Aktienhandelsgeschäften rund um Dividendenstichtage aus den Jahren 2013 bis 2018. Die Anrechnung der entsprechenden Kapitalertragsteuer war von der Finanzverwaltung versagt worden.
Nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) dürfen solche Ansprüche nur dann in der Bilanz aktiviert werden, wenn es überwiegend wahrscheinlich ist, dass die Steuerbehörden die steuerliche Behandlung akzeptieren werden. Genau diese Voraussetzung stellt die BaFin nun infrage. Die Behörde betont zugleich, dass nicht die steuerrechtliche Wirksamkeit der damaligen Aktiengeschäfte Gegenstand der Prüfung sei, sondern ausschließlich die bilanzielle Bewertung und Aktivierung der Steuerforderungen.
Nach Auffassung der Aufsicht gibt es Anhaltspunkte dafür, dass die DekaBank zu Unrecht von einer überwiegend wahrscheinlichen Anerkennung durch die Finanzverwaltung ausgegangen sein könnte.
Die DekaBank wies die Bedenken zurück. Ein Sprecher des Instituts bestätigte die eingeleitete Bilanzkontrolle und erklärte, die Bank sei überzeugt, dass sich ihre Bilanzierungspraxis nach Abschluss der Prüfung weiterhin als IFRS-konform erweisen werde. Die Untersuchung betrifft einen testierten Konzernabschluss. Ergebnisse der Prüfung liegen bislang nicht vor.
Die DekaBank ist das zentrale Wertpapierhaus der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe und zählt zu den größten deutschen Asset-Managern. (DFPA/abg)