BaFin untersagt das öffentliche Angebot von "Treevest"

Am 24. Februar 2020 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das öffentliche Angebot von „Treevest“ wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt. Daher darf die Treevest GmbH & Co. KG keine Vermögensanlage in Form von Direktinvestments in Paulowniabäume unter der Bezeichnung „Treevest“ zum Erwerb anbieten. Die Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar.

Die Untersagung erfolgte, weil die treevest GmbH & Co. KG keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthält.

In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts. Hierauf müssen Emittenten von Vermögensanlagen in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich hinweisen. Die Emittenten haften für die Richtigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben. (DFPA/JF1)

Quelle: Verbrauchermeldung BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de

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