BaFin untersagt öffentliches Angebot einer Vermögensanlage der Life Forestry Switzerland
Die Life Forestry Switzerland AG darf das Direktinvestment „Golden Teak – Land Lease“ nicht in Deutschland zum Erwerb anbieten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 3. September 2019 das öffentliche Angebot des Direktinvestments wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz untersagt.
Die Untersagung erfolgte, weil die Life Forestry Switzerland keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem Vermögensanlagengesetz erforderlichen Angaben enthält. Diese Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar.
Life Forestry Switzerland hat gegen den Bescheid vom 3. September 2019 Widerspruch eingelegt und Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main beantragt. (DFPA/mb1)
Quelle: Verbraucherinformation BaFin