BaFin zur Product Governance: "Die Genauigkeit fehlt"

Hersteller von Finanzprodukten und Vertriebsunternehmen kommen ihren Product-Governance-Pflichten nicht immer ausreichend nach. Mängel gibt es unter anderem in der Kosten-Gebühren-Struktur, die zu den potenziellen Anlegern passen muss. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die im aktuellen BaFin-Journal veröffentlicht wurde.

Finanzprodukte müssen nach den Regeln der Product Governance verantwortungsvoll produziert und vertrieben werden. Im Rahmen einer internationalen Marktuntersuchung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat die BaFin im vergangenen Jahr untersucht, wie 14 BaFin-beaufsichtigte Institute (darunter vier Wertpapierinstitute, sechs Privat- und Auslandsbanken sowie vier Sparkassen- und Genossenschaftsbanken) die Vorgaben aus dem Product-Governance-Regime umsetzen.

Laut BaFin zeigt sich vor allem bei der Zielmarktbestimmung und der Umsetzung des Proportionalitätsprinzips Verbesserungspotenzial. Sowohl Hersteller als auch Vertriebsunternehmen kommen ihren Product-Governance-Pflichten in diesen beiden Punkten nicht immer ausreichend nach.

Innerhalb der BaFin-Marktuntersuchung gab ein Teil der untersuchten Hersteller an, bei der Festlegung des Zielmarkts entgegen dem Proportionalitätsprinzip nicht zwischen komplexeren und weniger komplexen Finanzprodukten zu unterscheiden. Zwei von sieben Herstellern bestimmen den Zielmarkt bei allen Finanzprodukten auf identische Weise. Drei andere legen den potenziellen Anlegerkreis zwar unterschiedlich fest, richten sich dabei aber nicht nach der Produktkomplexität.

Neben der Bestimmung des Zielmarkts ihrer Produkte müssen Hersteller auch gewährleisten, dass die Kosten- und Gebührenstruktur eines Produkts zu den potenziellen Anlegern passt. Die Untersuchung der BaFin hat ergeben, dass drei von sieben Herstellern lediglich Kostenobergrenzen für ihre Produkte festlegen. So können sie jedoch nicht sicherstellen, dass ein Produkt mit Blick auf Kosten und Gebühren hinreichend differenziert für den Zielkundenkreis ausgestaltet wird.

Auch die vertreibenden Institute müssen für die Produkte Zielkunden bestimmen, indem sie den vom Hersteller festgelegten Zielmarkt überprüfen und gegebenenfalls konkretisieren. Die Untersuchung der BaFin zeigt jedoch, dass vier von zwölf Vertriebsunternehmen den vom Hersteller festgelegten Zielmarkt ungeprüft übernehmen und keinen eigenen konkreten Zielmarkt bestimmen.

Schließlich muss auch das Vertriebsunternehmen dem Prinzip der Proportionalität gerecht werden, wenn es den konkreten Zielmarkt festlegt. Das heißt: Je komplexer das vertriebene Produkt ist, desto detailliertere Merkmale muss das Vertriebsunternehmen für die Festlegung des konkreten Zielkundenkreises zugrunde legen. Allerdings gaben lediglich drei von zwölf Vertriebsunternehmen in der Untersuchung an, den Zielmarkt für komplexere Finanzprodukte so detailliert zu bestimmen, wie es die Aufsicht erwartet. (DFPA/JF1)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de

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