Berliner Hrondotto UG: Einstellung des Finanztransfergeschäfts angeordnet
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 9. März 2020 gegenüber der Hrondotto UG (haftungsbeschränkt), Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen. Der Bescheid ist bestandskräftig.
Die Hrondotto UG (haftungsbeschränkt) nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform stsroyal.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden. (DFPA/JF1)
Quelle: Verbrauchermeldung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.