blokchains.de: BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Handelsplattform
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Plattform blokchains.de keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Inhalte auf der Website blokchains.de, die Verwendung der Top-Level-Domain sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen laut der Aufsicht die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte beziehungsweise Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Der Anbieter trete auf der Internetseite lediglich unter der Bezeichnung Blokchains auf. Als Geschäftsadresse sei eine Adresse in London, Vereinigtes Königreich, angegeben. In den Geschäftsbedingungen hingegen werde auf estnisches Recht verwiesen.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis, so die BaFin. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, sind in der Unternehmensdatenbank der BaFin zu finden.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. (DFPA/JF1)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.