BoerseFx ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie dem Unternehmen BoerseFx mit angeblichen Niederlassungen in Deutschland und Zypern keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Das Unternehmen bedient sich Vertragsunterlagen mit dem Titel „BoerseFx – BaFin – Vereinbarung. Über Risikofreies Investment“, die mit dem Logo der BaFin sowie der zypriotischen Aufsicht CySEC versehen sind. Mit diesen präparierten Unterlagen erwecke das Unternehmen den Eindruck, in der Bundesrepublik Deutschland finanzaufsichtlich legitimiert zu sein. Dies trifft laut BaFin aber nicht zu.
Ferner versende das Unternehmen Rechnungen an Verbraucher, die mit dem Logo der UBS Group AG, Zürich, Schweiz, versehen sind. Es wird klargestellt, dass „BoerseFx“ in keiner Verbindung zu dem schweizerischen Unternehmen steht und dass es sich hier um einen Identitätsmissbrauch handelt. (DFPA/JF1)
Quelle: Verbrauchermeldung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.