Der neue "Immobilienbrief" ist erschienen
Die aktuelle Ausgabe „Der Immobilienbrief Nr. 499“ des Informationsportals „Rohmert Medien“ ist erschienen.
Die Themen unter anderem
- Seit Jahren wird über Modifikationen oder Abschaffung des Share Deal diskutiert. Jetzt ist er plötzlich tot. Zumindest trifft das für reine Investmentgeschäfte zu. Abwertungen zwischen zwei und fünf Prozent könnten jetzt Immobilien oder gehaltene Gesellschaften in aktuell unglücklichem Umfeld treffen.
- Überwiegend Stagnation der Spitzen-Mieten: Der gewichtete europäische nominale Spitzen- Mietpreisindex von JLL, die europäische Büro-Immobilienuhr von JLL legte im ersten Quartal 2021 (Q1) gegenüber dem Vorquartal um 0,2 Prozent zu.
- Frankfurt durchbricht Leerstandsmarke von eine Million Quadratmeter - Bankenmetropole ist wieder Volatilitätsvorreiter
- Wohninvestments sind reiner Wechsel auf Zukunftswertsteigerungen - Rendite rechnet Investments nicht: Unseren Lieblingsstatistiker nervt das Gejammer um bezahlbaren Wohnraum und die berühmte alte Münchnerin, die sich ihre seit 50 Jahren bewohnte Bude nicht mehr leisten könne und von zahlungskräftigen Yuppies verdrängt werde. Es sei vielleicht Zeit, das zu hinterfragen
- Pfandbriefbanken behaupten sich 2020 in schwierigem Marktumfeld - Gewerbefinanzierung strauchelt deutlich, positive Tendenzen zeigen sich aber auf: Die im Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) zusammengeschlossenen Institute zeigen während der Pandemie engen Zusammenhalt und emittierten 2020 deutlich mehr Pfandbriefe als 2019 um die Wirtschaft in der Krise mit Geld zu versorgen
- Logistikinvestments starten mangels Objektangebot schwach ins Jahr - Viele Transaktionen in kleineren Größenklassen registriert: Ein sehr starkes Transaktionsjahrwird erwartet, das möglicherweise sogar das starke Vorjahr oder das Rekordjahr 2017 übertrifft
- Blind Pools: „Anleger brauchen Aufklärung und nicht noch mehr staatliche Betreuung“: Ins Blaue hinein investieren, wer will das schon. Bei indirekten Immobilieninvestments weiß der Anleger beim Einstieg jedoch oftmals noch nicht, in welches Objekt genau investiert wird, wo sein Standort ist und welche Eigenschaften es aufweist. Der Gesetzgeber sieht dies als Nachteil für Privatanleger und da der Anlegerschutz ein hohes Gut darstellt, hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht, der jüngst weithin für Verunsicherung sorgte
Weitere Informationen und eine Download-Möglichkeit finden Sie bei „Rohmert Medien“. (DFPA/JF1)