Die Hauptversammlung wandert ins Internet

Wegen des Schutzes vor Ansteckung können Hauptversammlungen deutscher Unternehmen nicht wie gewohnt stattfinden und sollen deswegen komplett in das Internet verlagert werden können. Das meldet die Online-Ausgabe der „FAZ“ am 23. März 2020. Eine Gesetzesvorlage für das Kabinett solle noch in dieser Woche beschlossen werden.

Wichtigste Neuerung dabei laut Artikel: Hauptversammlungen müssten nicht mehr zwingend als Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden. Damit sei der Weg frei für Internet-HVs, wie sie schon in anderen europäischen Ländern wie der Schweiz oder Österreich möglich seien und auch schon durchgeführt wurden. Nach der Vorlage könne der Vorstand der Gesellschaft auch ohne Satzungsermächtigung eine Online-Teilnahme an der Hauptversammlung ermöglichen. Zudem werden laut FAZ die Anfechtungsmöglichkeiten eingeschränkt. Das neue Gesetz würde auch die Verkürzung der Einberufungsfrist auf 21 Tage beinhalten. Zudem werde die Möglichkeit eröffnet, eine Hauptversammlung innerhalb des Geschäftsjahres durchzuführen, das heißt, die bisherige Achtmonatsfrist werde verlängert. (MB1)

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