Geänderte Anlageverordnung in Kraft: Mehr Spielraum für Alternative Investments

Zum 7. Februar 2025 trat die Achte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz in Kraft, die unter anderem Änderungen der Anlageverordnung (AnlV) bewirkt. Die Experten der Wirtschafts- und Steuerkanzlei Poellath nehmen im aktuellen Private Equity Magazin dazu Stellung.

Unter anderem wurde die Risikokapitalanlagenquote von 35% auf 40% des Sicherungsvermögens erhöht. Die geänderte AnlV sieht zudem die Einführung einer eigenen Infrastrukturquote und weitergehende Nutzung der Öffnungsklausel im Rahmen der Anlageverordnung (AnlV) vor. Was das für die Kapitalanlagen von in den Anwendungsbereich der AnlV fallenden Versicherungsunternehmen bedeutet, lesen Sie hier. (DFPA/abg)

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