Gericht klopft Union-Investment-Tochter für zu geringe OIF-Risikoklasse auf die Finger
Nach der plötzlichen und teuren Abwertung des offenen Immobilienfonds „Unilmmo: Wohnen ZBI“ wurde vor Gericht über dessen Risikoklassifizierung gestritten. Das Urteil setzt den Anbieter nun unter Zugzwang, berichtet Florian Burghardt vom Online-Magazin procontra.
Die Union-Investment-Tochter ZBI Fondsmanagement GmbH darf ihren offenen Immobilienfonds (OIF) namens „Unilmmo: Wohnen ZBI“ zukünftig weder mit dem niedrigen Risikoindikator 2 noch mit dem mittelniedrigen Risikoindikator 3 bezeichnen. Das hat das zuständige Landgericht Nürnberg-Fürth an diesem Freitag entschieden. Damit hat es das Versäumnisurteil vom 21. November 2024 (beide tragen das Aktenzeichen 4 HK O 5879/24) bestätigt.
Gegen die bisherige Risikoeinstufung des OIF geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Auf einer siebenstufigen Skala, wobei 7 das höchste Risiko kennzeichnet, hatte ZBI seinen Fonds ab Ende 2023 mit 2 und ab Juli 204 mit 3 ausgewiesen. Ende Juni 2024 musste ZBI den Rücknahmepreis von 50,74 Euro auf 42,26 Euro abwerten, offenbar bedingt durch eine Sonderbewertung des Portfolios aufgrund eines hohen Anstiegs angekündigter Anteilsrückgaben durch Anleger. Der daraus resultierende Verlust der Anleger wird auf rund 800 Millionen Euro innerhalb eines Tages beziffert.
Union Investment äußerte sich am Freitagnachmittag der vergangenen Woche wie folgt: "Wir können die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen, weil wir überzeugt sind, die Risikoklassifizierung des 'UniImmo: Wohnen ZBI' entsprechend den Vorgaben der PRIIPs-VO und der durch die Aufsicht bislang akzeptierten Praxis vorgenommen zu haben." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Fondsanbieter will nun die Entscheidungsgründe analysieren und anschließend Berufung beim Oberlandesgericht Nürnberg einlegen. (DFPA/abg)
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