Handelsplattform apolofinance.com: BaFin ermittelt wegen fehlender KWG-Erlaubnis
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die MGX Consalt Group LTD, Marshallinseln, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliege nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der von MGX Consalt Group LTD unter der Bezeichnung ApolloFinances betriebenen Webseite apolofinance.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen laut der Aufsichtsbehörde die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte beziehungsweise Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, sind in der Unternehmensdatenbank der BaFin hinterlegt. (DFPA/JF1)
Quelle: Verbrauchermeldung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.