Handelsplattform finmaxfx.com: BaFin ermittelt gegen die Max Capital Limited
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 23. Februar 2021 gegenüber der Max Capital Limited die sofortige Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels, angeboten über finmaxbo.com, angeordnet. Das Unternehmen wird darüber hinaus als Betreiber der Webseite finmaxfx.com mit Anschriften in Vanuatu aufgeführt.
Über die Plattform finmaxfx.com wird Kunden der Handel in Aktien, Metalle und CFDs, Forex, Währungspaare und Indizes angeboten. Finmaxfx.com tritt dabei laut BaFin ausdrücklich als Gegenpartei bei den Transaktionen der Kunden auf. Damit betreibe der Anbieter der Plattform gewerbsmäßig den Eigenhandel.
Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfüge die Handelsplattform beziehungsweise Max Capital Limited nicht. (DFPA/mb1)
Quelle: Verbrauchermeldung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.