Handelsplattform fxtime.io: BaFin untersagt unerlaubt erbrachten Eigenhandel
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 1. Juli 2021 gegenüber der FXTime financial services, Vereinigtes Königreich, als Betreiber der Handelsplattform fxtime.io die sofortige Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.
Auf der Plattform fxtime.io können deutsche Kunden Handelskonten eröffnen, über die ein Handel mit Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFDs), Forex-Produkten, Rohstoffen, Indizes und Aktien abgewickelt werden kann. Als Gegenpartei tritt dabei FXTime financial services zu selbst gestellten Preisen in die Handelsaufträge der Anleger ein.
Damit betreibt die Gesellschaft gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die FXTime financial services nicht und handelt daher unerlaubt.
Ein Impressum ist auf der Internetseite nicht vorhanden. Außerdem fehlen sonstige Angaben zum Geschäftssitz oder der -adresse. Aus Unterlagen, die der BaFin vorliegen, geht eine Anschrift in London hervor.
Quelle: Verbrauchermeldung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.