Identitätsmissbrauch: BaFin ermittelt gegen die LBB Private Bank/LLB AG Private
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die LBB Private Bank/LLB AG Private Berlin/Luxemburg keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Aufsicht weist zudem darauf hin, dass die Website lbbagprivate.com nicht den tatsächlich beaufsichtigten Instituten Landesbank Berlin AG und Landesbank Baden-Württemberg zugehörig ist. Es handele sich dabei um einen mutmaßlichen Identitätsdiebstahl durch unbekannte Täter. Die Inhalte der genannten Website sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte beziehungsweise Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet, teilt die Aufsicht mit.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, kann in der Unternehmensdatenbank der BaFin eingesehen werden. (DFPA/JF1)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.