IGH-Gutachten: Staaten völkerrechtlich zu aktivem Klimaschutz verpflichtet
Die internationale Staatengemeinschaft ist laut dem Internationalen Gerichtshof (IGH) völkerrechtlich verpflichtet, aktiv gegen den Klimawandel vorzugehen und Umweltschäden zu verhindern. In einem richtungsweisenden Gutachten urteilten die Richter, dass auch Länder, die keine Klimaverträge wie das Pariser Abkommen unterzeichnet haben, Maßnahmen zum Klimaschutz ergreifen müssen.
„Dies ist ein bedeutender Schritt für kleine Inselstaaten wie Vanuatu, die von steigenden Meeresspiegeln bedroht sind“, sagte Serge Bedrossian von der Kanzlei Stibbe. Die Richter betonten die Verantwortung der Industrienationen, angesichts der „dringenden und existenziellen Bedrohung“ durch den Klimawandel international zusammenzuarbeiten und Emissionen zu senken.
Zwar ist das Gutachten rechtlich nicht bindend, laut Experten wie der Klimarechtlerin Laura Burgers wird es jedoch künftig als juristische Grundlage dienen. Es eröffnet zudem Möglichkeiten für betroffene Staaten, bei unterlassener Klimapolitik Entschädigungen einzufordern – vorausgesetzt, ein kausaler Zusammenhang zwischen Schaden und Untätigkeit lässt sich nachweisen. (DFPA/abg)
Der gesamte Artikel erschien zuerst in der Niederländischen Zeitung FD am 23. Juli 2025.