Jahreskonferenz Versicherungsaufsicht: "Auf längerfristig höhere Inflationsraten einstellen"

Die Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und die pandemiebedingt immer noch gestörten Lieferketten haben entscheidend dazu beigetragen, dass die Inflation in den vergangenen Monaten lange ungekannte Höhen erreicht hat. Versicherer spüren den Kostendruck, das zeigt der Blick auf unterschiedliche Versicherungszweige sehr deutlich, schreibt Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), in seinem Kurzkommentar in der aktuellen Ausgabe des BaFin-Journals. Aus Aufsichtsperspektive komme es jetzt darauf an, dass die Versicherer daraus die richtigen Schlüsse ziehen.

Laut Grund werden in der Schaden- und Unfallversicherung bereits in den Jahresabschlüssen der Versicherer für 2022 deutliche Auswirkungen der gestiegenen Teuerungsrate sichtbar werden. Durch die höhere Inflation steigen die Schadenaufwendungen signifikant, insbesondere dort, wo Reparaturleistungen anfallen oder Neuwertersatz vereinbart ist. Das führe zu höheren versicherungstechnischen Rückstellungen in den betroffenen Zweigen. Bei der Reservierung der Schäden nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuchs gilt ein klarer Grundsatz: Die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen ist sicherzustellen. Wegen der hohen Teuerung müssten Unternehmen gegebenenfalls bestehende Rückstellungen bereits in diesem Jahr erhöhen. Aus Sicht der Aufsicht wäre es nicht akzeptabel, darauf zu wetten, dass sich die hohen Inflationsraten normalisieren, und in der Zwischenzeit bestehende Puffer in den Reserven restlos aufzubrauchen. Auch die Schadenrückstellungen nach Solvency II müssten Versicherer anpassen, wenn sie die Inflationserwartungen zu niedrig geschätzt haben. In der Regel werde das der Fall sein, so Grund.

Auch müssten die Versicherer die Schadenentwicklung im Hinblick auf künftige Schadenerwartungen bei ihrer Tarifierung berücksichtigen. Es sei daher unvermeidlich, dass die gestiegene Inflation im Jahr 2023 höhere Beiträge in der Schaden- und Unfallversicherung nach sich zieht. Dies gelte laut Grund sowohl für das Neugeschäft als auch für den Bestand. „Aus Aufsichtsperspektive ist klar: Angesichts der hohen Inflation sollten Versicherer bei der Prämienqualität keine Abstriche machen“, schreibt Grund.

Bei den Krankenversicherern sehe die Lage etwas anders aus. Grund: „Hier sehen wir zurzeit noch keine besondere medizinische Inflation. Das kann sich aber schnell ändern, nämlich dann, wenn die steigenden Kosten der Leistungserbringer und die höheren Produktionskosten für Sachmittel, Medikamente et cetera zu höheren Aufwendungen führen. Die Branche wird dies sicherlich durch Beitragsanpassungen an ihre Kunden weitergeben können beziehungsweise müssen, aber erst mit der üblichen Zeitverzögerung.“

Wie geht es mit der Inflation weiter? „Kurz bis mittelfristig dürfte sich wenig ändern. Die Bundesbank erwartet auch im kommenden Jahr eher eine Sieben vorm Komma als eine Sechs. Und das heißt ganz klar: Versicherer müssen sich auf längerfristig höhere Inflationsraten einstellen. Daran führt kein Weg vorbei“, so Grund abschließend. (DFPA/JF1)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de

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