Juicy Holdings B.V.: BaFin hat keine Verkaufsprospekte und Informationsblätter gebilligt
Aufgrund aktuell zahlreicher Anfragen von Verbrauchern stellt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) klar, dass sie für die Juicy Holdings B.V. weder einen Prospekt noch ein Informationsblatt nach dem Vermögensanlagengesetz oder dem Wertpapierprospektgesetz beziehungsweise der EU-Prospektverordnung gebilligt oder gestattet hat. Dies sei auch der BaFin-Datenbank „Hinterlegte Prospekte“ zu entnehmen.
Wie die BaFn weiter mitteilt, dürfen in Deutschland Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der Aufsicht zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden. Die BaFin verweist diesbezüglich auch auf ihre Warnmeldungen zur Juicy Holdings B.V. vom Februar und März 2022, die nach wie vor gültig sind.
Die BaFin habe die Tätigkeit der Juicy Holdings B.V. oder anderer Gesellschaften der Juicy-Gruppe, auch nicht nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz freigegeben. (DFPA/JF1)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.