Kryptowerte: BaFin schließt sich erneuter Verbraucherwarnung an
Die europäischen Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities – ESAs) haben am 17. März erneut hingewiesen, dass es sich bei virtuellen Währungen wie dem Bitcoin und anderen Kryptowerten um hoch riskante und spekulative Investments handelt - ungeachtet jüngster Kursrekorde. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) teilt die Einschätzung der ESAs vorbehaltlos.
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA, die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA nehmen die ungebrochene Anziehungskraft von Kryptowerten zum Anlass, Kleinanleger an ein mögliches Totalverlustrisiko zu erinnern. Die BaFin hatte bereits Mitte Januar 2021 vor den Gefahren im Zusammenhang mit dem „Hype um Kryptowerte “ gewarnt.
Derzeit sind Kryptowerte in der Europäischen Union weitgehend unreguliert. Der Legislativvorschlag für eine Verordnung über Märkte für Kryptowerte ist noch kein geltendes EU-Recht. In Deutschland benötigen Unternehmen, die das Kryptoverwahrgeschäft betreiben wollen, eine Erlaubnis der BaFin. Des Weiteren benötigen Unternehmen für Tätigkeiten, die Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen darstellen und die auf Kryptowerte bezogen sind, aufgrund der Erweiterung des Begriffs der Finanzinstumente um Kryptowerte eine Erlaubnis der BaFin. Damit sei jedoch kein Schutz vor Verlusten verbunden. (DFPA/JF1)
Quelle: Verbrauchermeldung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.