KVGen müssen 2026 zahlreiche Reporting-Pflichten erfüllen
Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) stehen auch im Jahr 2026 vor einer Vielzahl aufsichtsrechtlicher Melde- und Veröffentlichungspflichten. Je nach Regulierung und Fondsstruktur gelten unterschiedliche Fristen gegenüber BaFin, Bundesbank und weiteren Behörden. Darauf weist die deutsche Wirtschaftskanzlei Poellath in einem aktuellen Beitrag für das Private Equity Magazin hin.
Zu den zentralen Terminen zählt das regelmäßige Reporting an die Finanzaufsicht BaFin über das MVP-Portal, das – abhängig vom verwalteten Vermögen – vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich einzureichen ist; für registrierte KVGen gilt der 31. Januar als jährliche Meldefrist. Hinzu kommen monatliche Meldungen an die Deutsche Bundesbank zu Fondsvermögen sowie AWV-Meldungen zu grenzüberschreitenden Zahlungsströmen.
Weitere Stichtage betreffen unter anderem die jährliche AWV-Beteiligungsmeldung und die Einreichung von Jahresberichten bis Ende Juni, FATCA- und CRS-Meldungen bis 31. Juli sowie die Übermittlung von Prüfungsberichten an die BaFin bis Ende September. Ergänzend sind jährlich unter anderem geldwäscherechtliche Unterlagen zu aktualisieren und SFDR-Jahresberichte für jeden verwalteten AIF zu erstellen. (DFPA/abg)
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Poellath ist eine führende deutsche Wirtschaftskanzlei mit Fokus auf Private Equity, M&A, Vermögensnachfolge, Immobilien- und Investmentrecht. Mit rund 180 Experten an den Standorten Berlin, Frankfurt und München berät POELLATH Unternehmen, Investoren und Privatpersonen bei komplexen Transaktionen und Strukturierungen.