Nachhaltige Finanzwirtschaft in Europa - die EU hat große Pläne

Nachhaltige Investments sind auf den Weg, „Mainstream“ zu werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hält Veranstaltungen zum Thema ab, das Bundesfinanzministerium ruft einen Sustainable Finance Beirat ins Leben. Traditionelle Ratingagenturen kaufen reihenweise Nachhaltigkeits-Researchagenturen auf, um ihre Kompetenz zu erweitern. Karsten Kührlings, Leiter Investmentfonds und Research der GLS Bank, schreibt in EXXECNEWS 19/2019 über die Pläne der Europäischen Union für eine nachhaltige Finanzwirtschaft.

Diese neue Dynamik hat vor allem einen Grund: Die EU hat eine nachhaltige Finanzwirtschaft zu ihrer Priorität gemacht. Denn sie hat sich bis 2050 zum Ziel gesetzt, netto keine Emissionen mehr auszustoßen. Um dies zu erreichen, will sie die europäischen Kapitalflüsse zu nachhaltigeren Technologien und Geschäftsmodellen umlenken. Dazu hat eine hochrangige Expertengruppe konkrete Vorschläge zur Förderung einer nachhaltigen Finanzwirtschaft erarbeitet, die im Mai 2018 in einem EU-Aktionsplan zur Finanzierung Nachhaltigen Wachstums übernommen wurden. Seit Sommer 2018 werden diese Maßnahmen von einer technischen Expertengruppe ausgearbeitet.

Ein Klassifizierungssystem für Investment ist das Herzstück des Aktionsplans. Die EU will Klarheit schaffen, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als klimafreundlich anzusehen sind. Die Arbeitsgruppe hat dafür 67 Aktivitäten identifiziert, die für 80 Prozent der Emissionen verantwortlich sind. Mitte Juni 2019 erschien ein mehr als 400 Seiten starker technischer Bericht, der für diese Sektoren konkrete Kriterien vorschlägt. Werden diese erfüllt, gelten sie gemäß EU als grüne Aktivität. Die Taxonomie wird als Ausgangsbasis für die Entwicklung weiterer Instrumente dienen, zum Beispiel einen Green-Bonds-Standard oder ein Eco-Siegel, mit denen die EU eine weitere Standardisierung von Finanzprodukten anstrebt.

Die angedachte Taxonomie ist aber keine Nachhaltigkeits-Taxonomie, sondern eine Klima-Taxonomie. Detailliert wird beschrieben, unter welchen Voraussetzungen eine wirtschaftliche Aktivität im Einklang mit dem Klimaverständnis der EU ist. Zum einen soll sie signifikant dazu beitragen, die Folgen des Klimawandels zu lindern. Zum anderen soll sie zu keinen negativen ökologischen Folgen führen, zum Beispiel Luft- und Wasserverschmutzung oder Zerstörung von Ökosystemen. Wenig Beachtung findet bisher die soziale Performance eines Unternehmens oder Projekts. Vor allem im für grüne Technologien sehr wichtige Rohstoffsektor kommt es immer wieder zu Verstößen gegen Arbeits- und Menschenrechte. Aufgrund der Komplexität des Themas und der beschränkten Zeit konnte der Sektor bisher noch nicht betrachtet werden.

Als ein zweites großes Problem hat die EU die mangelnde Transparenz vieler Finanzmarktteilnehmer identifiziert. Sie berichten sehr uneinheitlich über die Relevanz des Klimas für ihre Geschäftstätigkeit. Bereits 2017 hat die internationale Initiative Taskforce on Climate-Related Financial Disclosure (TCFD) unter dem Vorsitz von Michael Bloomberg ein Rahmenwerk entworfen, wie Institute bei der Klimaberichterstattung vorgehen sollen. Hinzu kommt, dass die größten börsennotierten Unternehmen in Europa wesentliche Risiken in der nicht-finanziellen Berichterstattung angeben müssen. Darauf aufbauend will die EU nun für große Unternehmen sowie Banken und Versicherungen Richtlinien stärker spezifizieren. Entscheidend ist dabei, auf der einen Seite gegenüber Investoren Angaben zu machen sind, welchen Einfluss das Klima auf Unternehmen hat (finanzielle Perspektive). Auf der anderen Seite aber auch Kunden, die Gesellschaft oder Mitarbeiter über den Einfluss des Unternehmens auf das Klima zu informieren (Umwelt- und Sozialperspektive). Diese Richtlinien sollen derzeit aber noch nicht rechtlich bindend sein.

Bestimmte Vergleichsgrößen, so genannte Benchmarks, spielen am Kapitalmarkt eine zentrale Rolle, da viele Akteure ihre Portfolios danach ausrichten. Immer beliebter werden CO2-niedrige Benchmarks (Low-Carbon-Benchmarks). Jedoch herrscht am Markt Uneinigkeit, ob die derzeit am Markt angebotenen Indizes wirklich zu den EU-Zielen beitragen. Daher hat die EU Kriterien für zwei Benchmarktypen entwickelt, einen EU Climate Transition Benchmark sowie einen EU Paris-aligned Benchmark. Indexanbieter sollen sich künftig an diesen Kriterientypen orientieren, wenn sie neue Produkte am Markt einführen. Damit will die EU die Transparenz erhöhen, welche Investmentstrategien geeignet sind, um die Klimaziele zu erreichen.

Dies ist nur eine Auswahl der wichtigsten Initiativen. Es zeigt, dass niemand am Finanzmarkt in Zukunft am Thema Nachhaltigkeit vorbeikommt. Es bleibt dabei zu hoffen, dass die handelnden Akteure sich ihrer Verantwortung bewusst sind und mit ihrer Arbeit tatsächlich einen Wandel hin zu einem ökologischeren und sozialeren Finanzmarkt einleiten. Für nur kosmetische Eingriffe bleibt keine Zeit mehr.

www.exxecnews.de

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