Nachhaltigkeitspräferenzen: Was Anlageberater tun müssen/nicht dürfen
Ab dem 2. August 2022 gilt für Anlageberater und Portfoliomanager in Wertpapierfirmen, aber auch für der IDD (EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie) unterfallende Versicherungsvermittler eine neue Zeitrechnung, schreibt Stefan Frisch, Director, IPB Compliance, Tätigkeitsschwerpunkt, Deutsche Bank AG, in Ausgabe 05/2022 der Fachzeitschrift „Bank Praktiker“.
Bei der Kundenexploration seien dann nicht nur wie bisher Kenntnisse und Erfahrungen und finanzielle Verhältnisse zu erheben. Vielmehr müssten auch die sogenannten Nachhaltigkeitspräferenzen der (potenziellen) Kunden erfragt werden. Um unlautere Verkaufspraktiken und Greenwashing zu verhindern, dürften dann Finanzinstrumente nicht als den individuellen Nachhaltigkeitspräferenzen entsprechend empfohlen oder einschlägige Handelsentscheidungen getroffen werden, wenn diese Finanzinstrumente den Präferenzen nicht entsprechen. (DFPA/JF1)
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