Silverdale Holdings Ltd. kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie der Silverdale Holdings Ltd. Sitz unbekannt (firmierend auch unter: Silverdale Peak Capital Ltd.) keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zur Erbringung von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Silverdale Holdings Ltd (firmierend auch unter: Silverdale Peak Capital Ltd) spricht potenzielle deutsche Kunden per Telefon und E-Mail an und wirbt unter anderem für ihre Handelsplattform www.topinvestus.com. Dabei behauptet sie wahrheitswidrig, von der BaFin lizensiert zu sein. Die behauptete Lizenz sei von einem „Generaldirektor“ ausgestellt worden.
Die BaFin weist darauf hin, dass unerlaubt tätige Unternehmen häufig Namen wählen, die bei potenziellen Kunden Vertrauen wecken. Die Silverdale Holdings Ltd. steht in keiner Verbindung zum freigestellten Institut Silver Peak Capital Limited aus St. Helier, Jersey. Ferner sind „Generaldirektoren“ in der BaFin nicht bekannt. (DFPA/JF1)
Quelle: Verbrauchermeldung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.