Unabhängige Vermögensverwalter beurteilen MiFID II differenziert

Auch mehr als 15 Monate nach Inkrafttreten bleibt die europäische Wertpapierrichtlinie MiFID II zentrales Thema für die Finanzdienstleistungsbranche. In EXXECNEWS Ausgabe 10 /2019 widmet sich Anja Schlick,Leiterin Asset Servicing/Financial Assets bei Hauck & Aufhäuser Privatbankiers diesem Thema. Sowohl Banken als auch Verbraucherschützer üben teils harsche Kritik und werden darin von einer aktuellen Studie der Ruhr-Universität Bochum im Auftrag der Deutschen Kreditwirtschaft bestätigt. So verursacht die Richtlinie der Studie zufolge einerseits erwartungsgemäß einen deutlich erhöhten Verwaltungs- und Kostenaufwand für Anbieter und Vermittler von Finanzprodukten. Andererseits sind Beratungsangebot und -qualität entgegen aller Intention eher gesunken – mit dramatischen Folgen: MiFID II, heißt es, sei auf dem besten Weg, Anleger von den Kapitalmärkten zu vertreiben. Differenzierter beurteilen unabhängige Vermögensverwalter die Lage: Was vor allem Banken und Sparkassen beklagen, erscheint ihnen zumindest in Teilen begrüßenswert.

Laut fallen derzeit die Forderungen nach erheblichen Änderungen am MiFID-II-Regelwerk aus. Inwieweit sie Gehör finden werden, ist allerdings völlig offen – trotz der Bitte der Bundesregierung um Reformvorschläge seitens der Verbände und der geplanten Überprüfung der Regeln, inklusive eines für März kommenden Jahres geplanten Berichts der EU-Kommission.

Ohnehin sehen nicht alle Marktteilnehmer ähnlich umfangreichen Reformbedarf, wie er derzeit von unterschiedlichen Seiten angemeldet wird. So begreifen vor allem unabhängige Vermögensverwalter das Regelwerk als Chance, sich noch besser zu positionieren: Wenn die Standardisierung der Beratung in Banken und Sparkassen weiter zunimmt, können sich unabhängige Vermögensverwalter mit einem auf die individuellen Kundenbedürfnisse zugeschnittenen Leistungsangebot noch besser behaupten und mit ihren klassischen Kompetenzen punkten. Klar ist dabei: Auch sie müssen sich einer Fülle neuer Anforderungen stellen, die sich teilweise durchaus als belastend darstellen. Hinzu kommt, dass bis heute nicht alle Vorschriften des umfänglichen Regelwerks hinreichend präzisiert sind.

So sorgt die vielfach überbordende Bürokratie mit ihren ausufernden Dokumentationspflichten und dem daraus resultierenden Organisations- und Verwaltungsaufwand auch bei unabhängigen Vermögensverwaltern zu Recht für Unmut. Beklagt wird insbesondere, dass der erheblich gestiegene Verwaltungsaufwand es erschwert, sich auf die Kernaufgaben Vermögensverwaltung und Kundenbetreuung zu konzentrieren.

Zudem herrscht bis heute Unklarheit über die richtige Auslegung des Regelwerks in etlichen Detailfragen. Trotz aller Präzisierungsversuche ist beispielsweise weiterhin nicht abschließend geklärt, welche Zuwendungen trotz des grundsätzlichen Zuwendungsverbots als ausnahmsweise erlaubt gelten. Als schwierig erweist sich in diesem Zusammenhang zudem die Zuordnung der Annahme von nicht-monetären Zuwendungen zu unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen des Vermögensverwalters: Während dem unabhängigen Honorar-Anlageberater die Annahme kostenloser Informationsmaterialien und der Besuch kostenloser Schulungen grundsätzlich untersagt sind, darf der Finanzportfolioverwalter derartige Vorteile annehmen, solange sie geringfügig sind. Bei der konkreten Zuordnung und Auslegung gibt es weiterhin gewisse Spielräume.

Unerwünschte Spielräume machen Vermögensverwalter auch in der geforderten „Ex-ante-Kostentransparenz“ aus: Die Offenlegung der voraussichtlichen Gesamtkosten über die gesamte Haltedauer eines Investments vor Abschluss eines Wertpapiergeschäfts ist nicht eindeutig geregelt, sodass verschiedene Marktteilnehmer hier teilweise ganz unterschiedliche Betrachtungszeiträume und verschiedene Berechnungsmethoden für produkt-immanente Transaktionskosten heranziehen, die durchaus zu Wettbewerbsverzerrungen führen können. Allerdings hat die BaFin dieses Problem erkannt und Abhilfe in Form einer Konkretisierung versprochen.

Neben diesen Kritikpunkten gibt es von unabhängigen Vermögensverwaltern indessen auch viel Zuspruch zu MiFID II. Positiv bewerten sie insbesondere die geforderte Kostentransparenz, das Zuwendungsverbot und den erweiterten Sachkundenachweis mit jährlicher Überprüfung. Das zeigt eine Umfrage des Verbands unabhängiger Vermögensverwalter (VuV) unter seinen Mitgliedern. Denn im Großen und Ganzen entsprechen die neuen Vorgaben vielfach ohnehin dem Qualitätsstandard, den sich die Branche der unabhängigen Vermögensverwalter selbst auferlegt und meist bereits vor dem MiFID-Start erfüllt hat. Transparenz zählt in aller Regel zum Geschäftsmodell. Ob ex ante oder, wie seit Jahresbeginn zusätzlich gefordert, ex post: Sie sind es seit langem gewohnt und durch einen eigenen Ehrenkodex verpflichtet, regelmäßig Rechenschaft gegenüber ihren Kunden abzulegen – sowohl über die Anlageergebnisse als auch über alle Kosten. Während die erweiterte Transparenz viele Banken und Fondshäuser aktuell in Unruhe versetzt, können unabhängige Vermögensverwalter also gelassen bleiben und weitere Pluspunkte sammeln.

Dort, wo es Änderungsbedarf gab, ließ dieser sich vergleichsweise einfach umsetzen. Das gilt etwa für die Aktualisierung bestehender Verträge beziehungsweise eine frühzeitige MiFID-II-konforme Ausgestaltung von Verträgen im Neukundengeschäft. Hier hat insbesondere die Unterstützung des VuV den Weg geebnet. So hat der Verband sowohl die Überarbeitung des Muster-Vertragswerks und des Organisationshandbuchs für Vermögensverwalter übernommen als auch eine Branchenlösung für die geforderte Telefonaufzeichnung entwickelt. In der eigens vor dem Hintergrund der MiFID-II-Einführung etablierten hauseigenen VuV-Akademie ließen sich darüber hinaus viele weitere Detailfragen klären.

Weiterer wichtiger Partner in Sachen MiFID II waren und sind für die Branche die auf unabhängige Vermögensverwalter spezialisierten Verwahrstellen. Schon sehr frühzeitig hat beispielsweise Hauck & Aufhäuser Webinare angeboten, um Vermögensverwalter umfassend über die bevorstehenden Änderungen zu informieren. Hier waren – und sind weiterhin – Begleitung und Tipps zur praktischen Umsetzung der vielfach kompliziert verfassten MiFID-Vorschriften, aber auch zu weiteren Regulierungsinitiativen wie beispielsweise einer Neufassung der UCITS-Richtlinie gefragt.

Wie wichtig eine enge und partnerschaftliche Zusammenarbeit gerade in Regulierungsfragen ist, zeigen beispielhaft die erweiterten Meldepflichten für Wertpapiertransaktionen, die auch Vermögensverwalter betreffen – was vielen von ihnen allerdings erst kurz vor dem verschobenen Start bewusst wurde. Hier bietet der Service der „delegierten Meldung“ seitens der Verwahrstelle eine gefragte und geschätzte Lösung: Vermögensverwalter können ihre erweiterten Meldepflichten für Wertpapiertransaktionen vertraglich auf eine Verwahrstelle als „ausführendes Institut“ delegieren und so noch weiter ausufernden Verwaltungsaufwand vermeiden.

Denn entscheidend für einen nachhaltigen Erfolg unabhängiger Vermögensverwalter wird auch künftig sein, sich so weit wie möglich auf ihre Kernkompetenzen zu konzentrieren und Anlegern das zu bieten, was diese von ihnen erwarten: konsequent verfolgte und klar kommunizierte Anlagekonzepte, Engagement, Verlässlichkeit und eine auf die persönlichen Bedürfnisse des Anlegers individuell zugeschnittene Dienstleistungen.

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