Unternehmen begrüßen Neuerungen zum Anlegerschutz

Das Bundesfinanzministerium und das Bundesjustizministerium haben sich, nicht zuletzt aufgrund der Insolvenz des Anbieters von Container-Investments P&R im Frühjahr 2018, auf ein Maßnahmenpaket zur Stärkung des Anlegerschutzes verständigt. Dabei soll die Überwachung von Finanzprodukten wie auch von deren Vertrieb ausgebaut werden. EXXECNEWS hat in Ausgabe 19/2019 betroffene Unternehmen um ihre Einschätzung der Pläne gebeten. Welche Auswirkungen sehen sie auf ihr Geschäftsmodell? Insbesondere die geplante „Mittelverwendungskontrolle bei Direktinvestments“ und das „Verbot von Blindpools bei Vermögensanlagen“ betrifft eine Reihe von Anbietern von Vermögensanlagen. Und die „Abschaffung der Registrierungsmöglichkeit bei geschlossenen Publikumsfonds gemäß § 44 KAGB“ betrifft einige der derzeit registrierten AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften. Die Anfrage konzentriert sich auf Unternehmen, bei denen die Auswirkungen auf das Geschäftsmodell absehbar sind.

Dr. Dirk Baldeweg, Geschäftsführer der Buss Capital GmbH & Co. KG: Grundsätzlich begrüßen wir eine Verbesserung des Anlegerschutzes. Viele der Punkte des vorgeschlagenen Maßnahmenpakets erscheinen hierfür durchaus sinnvoll. Einige Maßnahmen wirken wesentlich durch den P&R-Fall beeinflusst und sind wenig überraschend. Hierzu gehört auch der Punkt der Mittelverwendungskontrolle bei Direktinvestments, bei denen der Anleger wirtschaftlicher Eigentümer der Vermögenswerte ist. Wir halten diesen Punkt definitiv für sinnvoll, können allerdings nicht einschätzen, wie relevant er in der Praxis wird. Bei den meisten Direktinvestitionen ist es schließlich bereits so, dass die Emittentin wirtschaftlicher Eigentümer der Vermögenswerte wird. Zudem muss man spezifisch zu P&R anmerken, dass der Schaden für Anleger bereits bei korrekter Umsetzung der bestehenden Regelungen deutlich abgemildert hätte werden können.

Bei dem bekanntgegebenen Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes handelt es sich um Maßnahmen, die zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ausgearbeitete worden sind. Diese sind bisher nur Eckpunkte, die noch nicht in einem konkreten Gesetzespaket niedergeschrieben sind. Es ist daher davon auszugehen, dass noch einige Monate vergehen, bis die entsprechenden Gesetzesänderungen beschlossen sind. Die Auswirkungen auf das Geschäftsmodell können daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilt werden.

Wolfgang J. Kunz, Manager Vertrieb der DNL-Gruppe: Ich bin von dem Maßnahmenpaket nicht wirklich überrascht. Dass Vermögensanlagen von der BaFin kritisch beobachtet werden, hat ja leider auch seine Begründung. Spätestens seit P&R war damit zu rechnen, dass die Kontrollen und Vorgaben erschwert werden.

Da Vermögensanlagen beim Blindpool nicht wie unter den strengen Vorgaben eines geschlossenen Publikumsfonds stehen, ist das Risiko im Bereich der Vermögensanlagen vermutlich höher. Obwohl wir über die letzten Jahre feststellen konnten, dass einige Anbieter aus einem Blindpool–Konzept heraus ein exzellentes Portfolio entwickelten, haben leider sogenannte „Schwarze Schafe“ ihre Möglichkeiten mehr oder weniger ausgenutzt.

Die Auswirkungen sind bislang unabsehbar, da unser langjähriger US-Geschäftspartner TSO Europe Funds Inc. sich ausschließlich auf Vermögensanlagen spezialisiert hat. Da das aktuelle Produkt „TSO Active Property II“ Ende September schließen muss, liegt es einzig am Initiator TSO, den Forderungen der geplanten Maßnahmen bei einer weiteren Vermögensanlage zu entsprechen.

Malte Thies, Geschäftsführer der One Group GmbH: Grundsätzlich begrüßen wir die Bemühungen des Gesetzgebers, Anlageprodukte im Sinne der Verbraucher stetig zu verbessern. Der grundsätzliche Vorstoß ist daher nachvollziehbar und richtig. Gleichwohl sollte ein nächster Schritt mit Bedacht und unter Berücksichtigung der strukturellen Unterschiede der unterschiedlichen Investitionsvehikel vollzogen werden.

Wir fühlen uns in der Gestaltung unserer Vermögensanlagen bestätigt, da wir viele der im Maßnahmenpaket genannten Punkte bereits umsetzen. So haben wir stets vollständige, gebilligte Verkaufsprospekte veröffentlicht und keinen relevanten Eigenvertrieb entwickelt. Für weitergehende Prüfungen der Rechnungslegung sind wir als Anbieter mit einem institutionellen Konzernhintergrund stets transparent. Die vom Gesetzgeber künftig zwingend erforderliche Mittelverwendungskontrolle setzen wir bereits freiwillig um.

Das pauschal formulierte Verbot von Blindpool-Konstruktionen muss konkretisiert und relativiert werden. Unseres Erachtens nach gibt es unterschiedliche Arten und Qualitäten von Blindpools. Unsere Investments sind seit Jahren geprägt von klar definierten Investitionskriterien und der großen Projektpipeline unseres Mutterkonzerns. An dieser Stelle besteht also noch Diskussionsbedarf.

André Wreth, Geschäftsführer von Solvium Capital: Wir hoffen, dass die geplanten Maßnahmen mit Sachverstand und Augenmaß umgesetzt werden. Es war noch in keiner Branche oder Industrie zielführend, aufgrund krimineller Verfehlungen einzelner Personen die Branche mit hunderten von Mitarbeitern überzuregulieren.

Die Argumente gegen Blindpool-Konstruktionen überzeugen uns nicht. Es ist sehr gut möglich, dem Anleger ein detailliertes Bild eines Geschäftsmodells zu vermitteln. Dagegen überschätzt der Entwurf die Fähigkeit von Anlegern, konkrete Investitionsobjekte, Verträge und Vertragspartner bewerten zu können. Wir hoffen auf eine praktikable Abgrenzung. Es muss aber noch Spielraum für unternehmerische Entscheidungen im Sinne der Vermögensanlage geben.

Die geplante Mittelverwendungskontrolle halten wir für sinnvoll. Wir legen schon jetzt freiwillig jährlich Rechenschaft ab über den Bestand an erworbenen Containern und Wechselkoffern und die daraus erzielten Einnahmen. Wir erwarten aber auch hier eine Lösung, bei der tatsächlich die Interessen der Anleger berücksichtig werden und nicht eine Scheinsicherheit geschaffen wird.

Gleichzeitig wünschen wir uns vom Gesetzgeber auch zu prüfen, wo weiterer Anpassungsbedarf im Bereich der Vermögensanlagen besteht. So halten wir eine grundsätzliche Diskussion über die starre Prospektgültigkeit von zwölf Monaten für angebracht.

Stefan Klaile, Vorstand der Xolaris Service Kapitalverwaltungs-AG:

Im Großen und Ganzen sehen wir das Maßnahmenpaket als sehr positiv, da etliche Punkte die Transparenz bei Vermögensanlagen erhöhen können. Immer alles unter den Mantel des Anlegerschutzes zu stellen, halte ich hingegen für nicht zielführend, da sich bereits in der Vergangenheit gezeigt hat, dass viele Maßnahmen nicht zu einer Erhöhung des Anlegerschutzes führen. Ebenso muss man sich im Klaren darüber sein, dass es nie einen vollständigen Anlegerschutz geben wird. Die Übertragung der Aufsicht über die Anlagevermittler auf die BaFin ist daher aus unserer Sicht auch kein geeignetes Mittel, um den Anlegerschutz zu stärken. Ganz im Gegenteil kann zukünftig versucht werden Vertrauen bei Anleger aufzubauen indem man kommuniziert, dass man von der BaFin beaufsichtigt ist und damit dem höchsten Anlegerschutz unterliegt. Dies alleine erhöht allerdings nicht die Beratungsqualität.

Die Abschaffung der Registrierungsmöglichkeit für Kapitalverwaltungsgesellschaften werten wir allerdings als sehr positiv. Wir sind davon überzeigt, dass dies ein sinnvoller und wichtiger Schritt ist, um konsequent die Qualität der einzelnen Marktteilnehmer zu erhöhen. Allerdings erschließt sich mir nicht warum diese Erhöhung des Regulierungsstandards ausschließlich Publikumsfonds betreffen soll.

www.exxecnews.de

Zurück

Pressedigest

EXXECNEWS 09 präsentiert den zweiten Teil der Quartalsumfrage ...

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt